Rote Ampel überfahren: Einspruch einlegen bei Rotlichtverstoß
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„Das schaffe ich noch“, denken sich wohl viele Autofahrer, wenn die Ampel auf Gelb springt, und drücken auf das Gaspedal. Nicht selten haben sich die Fahrzeugführer dabei verschätzt und fahren über die Kreuzung, wenn die Ampel bereits auf Rot steht. Damit handelt es sich um einen sogenannten Rotlichtverstoß, der mit Strafen aus dem Bußgeldkatalog geahndet werden kann.
Einige Ampelanlagen sind mit Blitzern versehen, die auslösen, wenn ein Verkehrsteilnehmer eine rote Ampel überfährt. Daraufhin wird ein Bußgeldbescheid ausgestellt. Der konkrete Vorwurf: Rotlichtverstoß nach § 49 Abs. 3 Nr. 2 in Verbindung mit § 37 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Straßenverkehrs-Ordnung. Es handelt sich hier um eine Ordnungswidrigkeit, bei der der Fahrer in den geschützten Bereich – eine Kreuzung oder einen Bahnübergang – einfährt, obwohl die Ampel bereits auf Rot steht. Dabei wird zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden.
Einfacher und qualifizierter Rotlichtverstoß – wo liegt der Unterschied?
Entscheidend ist, wie lange die Ampel bereits rot war. Danach richten sich auch die Höhe des Bußgeldes und die Anzahl der Punkte in Flensburg. Stand die überfahrene Ampel weniger als eine Sekunde lang auf Rot, liegt ein einfacher Rotlichtverstoß vor. War die Ampel mehr als eine Sekunde lang rot, handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß.
Strafen für das Überfahren einer roten Ampel
Ein einfacher Rotlichtverstoß kostet dem Fahrer eine Geldbuße von mindestens 90 Euro und bringt einen Punkt in Flensburg. Bei Personen- oder Sachschaden drohen härtere Konsequenzen – sogar ein Fahrverbot.
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Ampel bei Rot überfahren | 90 € | 1 | |
… andere gefährdet | 200 € | 2 | 1 Monat |
… Sachschaden verursacht | 240 € | 2 | 1 Monat |
Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß fallen die Strafen noch höher aus: mindestens 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Ampel bei Rot überfahren | 200 € | 2 | 1 Monat |
… andere gefährdet | 320 € | 2 | 1 Monat |
… Sachschaden verursacht | 360 € | 2 | 1 Monat |
Diese Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog gelten gleichermaßen für Auto-, Lkw-, Motorrad- und Fahrradfahrer. Nur für Fußgänger, die bei Rot über eine Ampel gehen, werden andere Strafen fällig. Verursacht der Verkehrsteilnehmer im Zuge des Rotlichtverstoßes sogar einen erheblichen Personen- oder Sachschaden, kann zusätzlich zu den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und eine Geldstrafe nach § 315c Strafgesetzbuch verhängt werden.
Ordnungswidrigkeit: gelbe Ampel überfahren
Nicht nur der Rotlichtverstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar – auch das Überfahren einer gelben Ampel kann bestraft werden. Laut § 37 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Straßenverkehrs-Ordnung muss der Autofahrer bei gelber Ampel anhalten und auf das nächste Lichtzeichen warten. Eine gelbe Ampel darf also nicht ohne Weiteres überfahren werden. Es gibt aber Ausnahmen: Wenn eine gefahrlose Bremsung nicht möglich ist, da sonst ein Auffahrunfall riskiert wird, oder wenn eine mittelstarke Bremsung nicht ausreicht, um anzuhalten, darf der Fahrer eine gelbe Ampel überfahren. Wer trotz möglicher Bremsung die Gelbphase ignoriert, muss mit einer Strafe aus dem Bußgeldkatalog rechnen:
Beschreibung | Bußgeld |
Obwohl eine gefahrlose Bremsung möglich gewesen wäre, wurde das Gelblicht nicht beachtet | 10 € |
Missachtung des Rotlichts in Verbindung mit dem Gelblicht | 15 € |
Rote Ampel überfahren und geblitzt worden – lohnt ein Einspruch?
Sie haben einen Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes bekommen, sind aber damit nicht einverstanden? Es gibt mehrere Gründe, gegen einen Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes Einspruch einzulegen. Zum einen können technische Mängel an der Blitzeranlage vorliegen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht erhält volle Akteneinsicht und kann prüfen, ob ein gültiger Eichschein für das betreffende Messgerät vorliegt. Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN vertritt Autofahrer in Bußgeldverfahren – auch bei Rotlichtverstößen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie Einspruch erheben wollen!
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