Rotlichtverstoß in Dresden, St. Petersburger Straße Haus Nr. 9- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle der Landeshauptstadt Dresden macht Ihnen in einem Anhörungsbogen ein Missachten des Rotlichts der Lichtzeichenanlage zum Vorwurf. Dann kann Ihnen, wenn die Rotlichtphase länger als eine Sekunde dauerte, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot drohen. Aber soweit muss es zum Glück nicht kommen. Die hier installierte Messanlagen vom Typ Gatso digital hat an dieser Stelle ein auffallend hohe Fehlerquote.

Diese ist zum größten Teil in der Funktionsweise begründet.  Auf der überwachten Fahrbahn sind drei piezoelektrische Drucksensoren in Abständen von jeweils einem Meter im Fahrbahnbereich eingelassen, sie bilden die drei Messstrecken. Überfährt ein Fahrzeug die drei Piezosensoren, werden die Sensorsignale dem Piezovorverstärker zugeführt, der drei voneinander unabhängige Zeitmessungen für die Messstrecke durchführt. Hieraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet. Die eingebauten Kameras werden aktiviert, sobald die Ampel auf Rot geschaltet hat und die in der Fahrbahn eingebauten Sensoren hinter der Haltelinie befahren werden.  

Allerdings sind die Kabel naturgemäß den extremen Belastungen durch das ständige Überfahren und Abbremsen ausgesetzt. Dieses führt zu kleinsten Kabelrissen und Verschiebungen, welche aber dazu führen, dass die Messung ungenau und im Einzelfall nicht zu verwerten ist. Die halbjährliche Sensorenprüfung muss in den Messunterlagen vermerkt sein. Auch dieses Erfordernis ist regelmäßig nicht erfüllt. Gleichfalls muss sich die Fahrbahn im Messstellenbereich in einem homogenen, ebenen und unbeschädigten Zustand befinden. Dieser darf sich seit der letzten Eichung nicht verändert haben. Starker Verkehr, Witterungseinflüsse und Schwertransporte nehmen den Straßenbelag aber stark in Anspruch. Die entstandenen kleinen Unebenheiten verfälschen die Messung ebenfalls.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Dresden nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen und zwar pro Jahr in etwa 1000 Verfahren, von denen er überdurchschnittlich viele zur Einstellung bringt. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über   Handy : 01792346907 möglich. 





Foto(s): andreas junge

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