Rudolf Wöhrl AG: Aufforderung zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger

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Die Rudolf Wöhrl AG ruft die Gläubiger ihrer Unternehmensanleihe (ISIN: DE000A1R0YA4/WKN: A1R0YA) dazu auf, einen gemeinsamen Vertreter für alle Anleihegläubiger im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung zu wählen. Nach der Mitteilung der Gesellschaft ist dies einziger Gegenstand der Abstimmung. Die Anleihegläubiger können in der Zeit zwischen dem 2. und dem 04. November 2016 abstimmen.

Die Rudolf Wöhrl AG hatte Anfang September darüber informiert, dass auf der Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen worden war, einen Antrag auf Eröffnung eines sog. Schutzschirmverfahrens beim Insolvenzgericht zu stellen. Mit diesem Schritt wollte die Gesellschaft die Restrukturierung der Unternehmensgruppe vorantreiben. Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens soll nun ein Restrukturierungsplan erstellt werden.

Aus Sicht der Ares Rechtsanwälte ist das Vorgehen der Rudolf Wöhrl AG nicht anlegerfreundlich. Da die Wahl des gemeinsamen Vertreters im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung stattfinden soll, haben die Anleihegläubiger keine Möglichkeit, sich vor der Wahl einen persönlichen Eindruck von den Kandidaten zu machen.

Außerdem ist für die Anleihegläubiger derzeit noch nicht einmal in groben Zügen erkennbar, in welchem Umfang sie einen Beitrag zu der Sanierung der Rudolf Wöhrl AG und der Unternehmensgruppe insgesamt leisten müssen. Aus anderen Sanierungsfällen im Bereich der Mittelstandsanleihen ist bekannt, dass die Anleihegläubiger häufig auf einen großen Teil ihrer Forderungen verzichten mussten.

Auch in welcher Form die Anleihegläubiger auf Forderungen verzichten müssen, ist noch offen. Denkbar sind hier neben einer Reduzierung der Anleiheforderung auch ein Zinsverzicht oder eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihe. Aus diesem Grund handelt die Rudolf Wöhrl AG aus Sicht der Ares Rechtsanwälte auch hier gegen die Interessen der Gläubiger ihrer Anleihe.

Anleihegläubiger, die sich über ihre Rechte im Rahmen des Schutzschirmverfahrens informieren möchten, können sich an die Kanzlei Ares Rechtsanwälte wenden. Die Kanzlei Ares Rechtsanwälte verfügt über Erfahrung bei der Vertretung von Anleihegläubigern im Insolvenzverfahren.

Die Kanzlei Ares Rechtsanwälte ist auf die Vertretung geschädigter Anleger im Bank- & Kapitalmarktrecht spezialisiert.



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