Rückabwicklung des Autokaufs durch Widerruf des Autokredits – eine Chance nicht nur für Dieselfahrer

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Derzeit stehen gerade Besitzer von Dieselfahrzeugen vor der Frage, welche Maßnahmen sie ergreifen können, den ihnen möglicherweise entstandenen oder noch entstehenden Schaden möglichst gering zu halten.

Denkbar sind die „klassischen“ Rechte eines Käufers wie Beseitigung des Mangels, Lieferung eines neuen mangelfreien Fahrzeugs, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises. Diese Ansprüche haben jedoch diverse Nachteile. Sie sind alle regelmäßig zwei Jahre nach Auslieferung des Fahrzeuges verjährt. Das Recht kann nicht ausgeübt werden, da der Mangel nicht beseitigt werden kann oder es ein mangelfreies Fahrzeug dieser Art gar nicht gibt. Und nicht zu vergessen, der Käufer muss nachweisen, dass das Fahrzeug mangelhaft ist.

Für Autokäufe ab dem 11.06.2010, bei denen der Autoverkäufer einen Finanzierungsvertrag vermittelt hat, gibt es noch eine weitere Möglichkeit. Den Widerruf des Finanzierungsvertrages.

Dieses Recht steht dem Käufer zu, wenn entweder die Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt oder Pflichtangaben (Art. 247 § 6 EGBGB) in dem Vertrag fehlen. Solche Pflichtangaben sind z. B. die Angabe der Vertragslaufzeit, Betrag, Zahl und Fälligkeit der einzelnen Teilzahlungen oder Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Beendigung des Finanzierungsvertrages.

Im Falle eines wirksamen Widerrufs hat die Bank dem Käufer sämtliche von diesem geleisteten Zahlungen zurückzuerstatten. Der Käufer übergibt im Gegenzug der Bank das Fahrzeug. Unstreitig muss der Käufer bei Kaufverträgen, die vor dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden, noch Ersatz für die Nutzung des Fahrzeugs leisten. Ob diese Verpflichtung für Käufe ab dem 13.06.2014 entfällt, ist noch nicht abschließend geklärt. 

Fazit

Der Widerruf des Finanzierungsvertrages ist nicht nur wirtschaftlich eine attraktive Alternative. Der große Vorteil liegt darin, dass der Anspruch nicht verjährt und die Frage, ob das Fahrzeug mangelhaft ist, nicht diskutiert werden muss.

Haben Sie

  • Ihr Fahrzeug nach dem 11.06.2010 gekauft,
  • über den Autohändler einen Finanzierungsvertrag geschlossen und
  • Zweifel an der Widerrufsbelehrung und der Vollständigkeit der Angaben im Vertrag,

lohnt sich eine genauere Prüfung der Verträge. Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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