Rückabwicklung von Lebensversicherungen – Facto Financial Services AG insolvent

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Etliche Verbraucher sind von der Entwicklung ihrer Lebensversicherung enttäuscht und wollen diese widerrufen. Mit der Rückabwicklung ihrer Lebensversicherung beauftragten viele Versicherungsnehmer die Facto Financial Services AG – und erleben die nächste Enttäuschung. Der Dienstleister aus München ist insolvent und strebt offenbar ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung an.

Mit dem Widerruf unattraktiv gewordener Lebens- oder Rentenversicherungen wollte die Facto offenbar das große Rad drehen. Verbraucher sollten beim Widerspruch mit Prozesskostenfinanzierung, juristischer Beratung und dem Einsatz moderner EDV-Technik unterstützt werden. Dabei hat sich das Unternehmen anscheinend übernommen und ist insolvent. Bei einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung versucht das Unternehmen, selbst wieder auf die Beine zu kommen. Ob dies gelingt, lässt sich natürlich nicht seriös voraussagen. „Verbraucher, die die Facto mit der Rückabwicklung ihrer Lebensversicherungen beauftragt haben, sollten überlegen, ob sie dem Unternehmen weiter ihr Vertrauen schenken möchten. Der Widerruf einer Lebens- oder Rentenversicherung ist kein Massengeschäft, das sich für eine automatisierte Bearbeitung eignet. Jeder Fall liegt anders und muss immer individuell bearbeitet werden“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt, Fachanwalt für Versicherungsrecht bei der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Als Rechtsdienstleister bot die Facto den Verbrauchern vier verschiedene Modelle an. Im Modell A bot Facto die Übernahme der Rückabwicklung an. Diese Variante richtete sich an Kunden mit Rechtsschutzversicherung. Modell B richtete sich an Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung. Hier übernahm Facto bei entsprechenden Erfolgsaussichten auch die Prozesskosten und strich im Erfolgsfall eine Vergütung von rund 50 Prozent des Mehrwerts ein. Alternativ wurde dazu Modell C angeboten. Hier übernahmen die Verbraucher die Anwalts- und Gerichtskosten. Facto übernahm die Rückabwicklung und wurde im Erfolgsfall am Mehrwert beteiligt. Beim Modell D gab es schließlich eine Sofortauszahlung an die Verbraucher, wenn sie Forderungen aus ihren Verträgen an Facto abtraten.

Verbraucher fühlten sich von dem Angebot offenbar angesprochen. Nach eigenen Angaben hatte Facto im August 2017 rund 26.000 Verträge im System. Dennoch hat sich das Unternehmen offenbar verkalkuliert. „Der erfolgreiche Widerruf einer Lebensversicherung hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab, die in jedem Einzelfall bewertet werden müssen. Dazu ist fundiertes Fachwissen erforderlich“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

Versicherungsnehmer, die den Widerruf ihrer Police in die Hände von Facto gelegt haben, können nun prüfen, ob sie die Verträge kündigen können, um dann das weitere Vorgehen selbst bestimmen zu können – zumal in einem regulären Insolvenzverfahren erhebliche finanzielle Verluste drohen können.

Die Kanzlei Cäsar-Preller unterstützt bundesweit Verbraucher beim Widerruf der Lebens- oder Rentenversicherung und prüft, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Mehr Informationen auf der Kanzleiwebsite.

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Rechtsanwalt Christof Bernhardt

Kanzlei Cäsar-Preller


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