Rückabwicklung von Lebensversicherungen muss nicht zeitlich begrenzt sein

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Die Rückabwicklung von Lebensversicherungen muss nicht zeitlich begrenzt sein

Wahrscheinlich nimmt sich nur ein Bruchteil aller Versicherungsnehmer, die eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, die Zeit das Kleingedruckte vor der Unterzeichnung zu studieren. Ein Großteil dieser Personen bringt mit dem Begriff Widerruf einen recht kurzen Zeitraum in Verbindung. Diese Annahme ist berechtigt, insofern tatsächlich eine gültige Widerrufsbelehrung im Vertrag vorhanden ist.

Interessant wird es dagegen bei fehlerhaften Lebensversicherungen. Diese Policen tauchten an Ende der 90er Jahren zu tausenden allein in Deutschland auf. Die darin enthaltenen Widerrufsbelehrungen sind nachteilig für die Versicherungsnehmer formuliert worden. Aus den Formulierungen lässt sich oftmals nicht erkennen, wann die Frist für den Rücktritt vom Vertrag beginnt oder endet.

Deutsche und europäische Richter sind aufgrund dessen zu der juristischen Einschätzung gelangt, dass es den betroffenen Versicherungsnehmern zusteht, die Rückabwicklung jederzeit in Anspruch zu nehmen. Mit diesen Urteilen haben Versicherungsnehmer jetzt die Möglichkeit, alle eingezahlten Beträge zurückzuerhalten und dadurch einen finanziellen Verlust bei der Beendigung einer Lebensversicherung zu vermeiden.

Der Fehler liegt auf der Seite der Versicherer

Viele Menschen, die zum ersten Mal von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen erfahren, fragen sich, ob es vertretbar ist, diesen Fehler der Versicherungen zu den eigenen Gunsten zu nutzen. Hierzu lässt sich festhalten, dass dieser Fehler kein einmaliger Ausrutscher war, sondern über mehr als ein Jahrzehnt in der gesamten Branche zum Standard in Verträgen gehörte. Sind Sie unzufrieden mit den Erträgen der Lebensversicherung oder benötigen dringend mehr finanziellen Spielraum, ist diese Möglichkeit an Geld zu gelangen einem kostspieligen Kredit mit Sicherheit vorzuziehen.

Mitunter ist es selbst nach dem Lesen der Widerrufsbelehrung nicht einfach einzuordnen, ob der abgeschlossene Vertrag die Kriterien eines fehlerhaften Widerrufs erfüllen. Unsere Kanzlei für Verbraucherrecht überprüft diese Verträge gerne für Sie und stellt dadurch sicher, dass Sie sich berechtigterweise diese Option zunutze machen möchten. Zögern Sie daher nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.   

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