Rückforderung von Corona-Soforthilfen: Musterverfahren der Kanzlei von Buttlar diesen Juli gegen die L-Bank!

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  • Rückforderungen haben für viele Betroffene existenzielle Folgen
  • Gerichtstermin am 10. Juli 2024 beim Verwaltungsgericht Freiburg
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Belastende Bescheide der L-Bank


Laut eines Berichts in der Stuttgarter Zeitung vom 18.04.2024 ist im Zusammenhang mit der Rückforderung von Corona-Soforthilfen eine dreistellige Zahl an Klagen bei den Verwaltungsgerichten in Baden-Württemberg anhängig – Tendenz steigend. Diesen Klagen sind sogenannte Widerrufs- und Erstattungsbescheide der L-Bank vorausgegangen. Danach sollen Kleinunternehmen und Selbstständige Zuwendungen in vierstelliger und teilweise in fünfstelliger Höhe zurückzahlen.


Für viele Betroffene stellen diese Forderungen eine kaum zu stemmende finanzielle Belastung dar, sie fürchten um ihre Existenz. Die Rückforderungen stehen in krassem Widerspruch zu der versprochenen unbürokratischen Unterstützung für Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler, die während der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schieflage geraten sind.


Verwaltungsgericht Freiburg verhandelt Musterverfahren


Alle vier erstinstanzlichen Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg (Stuttgart, Freiburg, Karlsruhe und Sigmaringen) beschäftigen sich mit den Klagen im Zusammenhang mit der Rückzahlung von Corona-Soforthilfen. Soweit bekannt, gibt es wegen der Rückforderungsbescheide der L-Bank aber noch kein Urteil.


Nun plant die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg eine Verhandlung über Klagen gegen die Landeskreditbank Baden-Württemberg wegen der Rückforderung von Corona-Soforthilfen. Hierfür hat das Gericht aus der großen Anzahl von ähnlich gelagerten Fällen exemplarisch einige Musterverfahren – hierunter auch ein Fall der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte – ausgewählt. Die Verhandlung soll am 10. Juli 2024 stattfinden. An diesem Tag sollen die grundsätzlichen Einwendungen der Kläger gegen die Rechtmäßigkeit der Widerrufs- und Erstattungsbescheids erörtert werden


Wichtige Erkenntnisse für Klagen und Widerspruchsverfahren


In Baden-Württemberg gibt es noch keine Rechtsprechung zur Rückzahlung von Corona-Soforthilfen. Deshalb sind die Erfolgsaussichten der Klagen gegen die Rückzahlungsbescheide aktuell nur schwer zu prognostizieren. Es gibt zwar viele Argumente, die gegen die Rechtmäßigkeit der Bescheide sprechen. Für Rechtssicherheit werden jedoch erst die Urteile in den Gerichtsprozessen sorgen.


Deshalb erwarten sich die Beteiligten wichtige Erkenntnisse für die laufenden Verfahren. Rechtsanwältin Oberdorfer erklärt hierzu: „Nach dem Termin werden wir klarer sehen, wo die besten Erfolgsaussichten bestehen.“ Das betrifft nicht nur die Klageverfahren, sondern auch die Widersprüche gegen die Rückzahlungsbescheide. Allein in der Corona-Soforthilfe sollen bislang 10.000 Widerspruchsverfahren registriert worden sein.


Wie Ihnen die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte helfen kann:

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Foto(s): von Buttlar Rechtsanwälte, Proven Expert

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