Rückforderungsbescheid von Corona-Hilfen erhalten? Rückforderungen von ausgezahlten Hilfen laufen

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Viele Unternehmen und Solo-Selbstständige erhalten gerade böse Überraschungen der Investitionsbanken. Es werden gerade Corona-Hilfen im großen Stil zurückgefordert. Die Überprüfungen laufen, die Abschlusserklärungen müssen eingereicht werden und die Investitionsbanken fordern konsequent die ausgezahlten Subventionen zurück.


Was tun, wenn Sie einen Rückforderungsbescheid erhalten haben?


Wenn Sie einen Rückforderungsbescheid erhalten haben, sollten Sie sich dringend an eine spezialisierte Kanzlei wenden.


Welche Fristen sind bei der Rückforderung zu beachten?


Es handelt sich bei der Rückforderung, um einen Verwaltungsakt. Um die Bestandskraft zu verhindern, muss rechtzeitig Widerspruch eingelegt werden. Die Frist beträgt 1 Monat nach Zustellung. Die Zustellung beginnt mit dem Datum auf dem gelben Umschlag.


Welche Corona-Hilfen werden zurückgefordert?


Die Rückforderung betrifft alle gewährten Coronahilfen.


Wie sieht die Rechtslage aus?


Die Rechtslage ist noch weitgehend ungeklärt und es gibt nur wenige Urteile in dem Bereich. So erhalten wir als Anwälte für Corona-Recht weite rechtliche und argumentative Freiräume. Auf der anderen Seite sind so konkrete Prognosen zu den Chancen nur schwer zu treffen. Besonders spielt hier auch das Europarecht hinein


Als Kanzlei für Verwaltungsrecht vertreten wir viele Mandanten im Bereich des Corona-Rechts. Die Pandemie beschäftigt die Behörden, Unternehmer und Gerichte weiterhin. Das "Eintreiben" der Corona-Hilfen hat nun erst begonnen und die Verfahren werden die Justiz noch über Jahre beschäftigen.

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