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Rückführung von Kindern nach Deutschlandbesuch

  • 1 Minuten Lesezeit
Gabriele Weintz anwalt.de-Redaktion

[image]In einem aktuellen Fall wohnte eine Familie mit Vater, Mutter und zwei Töchtern in der Türkei. Die Frau fuhr Anfang 2010 mit beiden Kindern nach Deutschland in den Urlaub. Den Rückflug in die Türkei, der knapp zwei Wochen später erfolgen sollte, trat die Frau mit den Töchtern nicht an.

Der Mann stellte einen Antrag auf Herausgabe der Kinder zum Zweck der Rückführung in die Türkei nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen vom 25.10.1980 (HKÜ) und bekam Recht.

Die Frau machte gegen den Antrag geltend, dass die Kinder infolge der Rückführung einer schwerwiegenden Gefahr eines seelischen Schadens ausgesetzt würden, denn der Antragsgegner sei schon öfter gewalttätig gegen sie selbst geworden. Außerdem habe der Vater den Kindern Gewalt angedroht und darüber hinaus das Sorgerecht gar nicht ausgeübt.

Das Amtsgericht gab dem Antrag des Vaters statt, die dagegen gerichtete Beschwerde der Mutter vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte keinen Erfolg. Die Richter stellten unter anderem fest, dass den Töchtern durch die Rückkehr in die Türkei kein schwerwiegender körperlicher oder seelischer Schaden drohe. Auch sei eine Nachricht, die der Vater der Mutter Ende März 2010 zukommen ließ, nicht als eine nachträgliche Genehmigung des Aufenthalts der Kinder in Deutschland zu sehen. Sollte die Frau nach Rückkehr weiter Angst vor möglichen Übergriffen des Mannes haben, so stehen zu ihrem Schutz auch in der Türkei Frauenhäuser bereit.

(OLG Düsseldorf, Beschluss v. 02.02.2011, Az.: II-1 UF 110/10)

(WEI)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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