Rückruf Audi A6 und A7 – Schadenersatz im Abgasskandal

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Die Audi AG steckt tief im Abgasskandal. Unter dem Code 23X6 musste sie zahlreiche Modelle mit 3-Liter-Dieselmotoren zurückrufen. Dazu gehörten auch Dieselmodelle des Audi A6 und A7 der Baujahre 2015 bis 2018. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entdeckt und deshalb den Ende 2018 Rückruf angeordnet.

Die betroffenen Halter eines Audi A6 bzw. A7 wurden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit die unzulässige Funktion entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann. Damit müssen sich die Audi-Kunden jedoch nicht zufriedengeben. „Sie können Schadenersatzansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der BGH hat mit Urteil vom 25. Mai 2020 bereits festgestellt, dass sich VW im Abgasskandal durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung schadenersatzpflichtig gemacht hat (Az.: VI ZR 252/19). Dabei ging es um Fahrzeuge des VW-Konzerns bis 2 Liter Hubraum mit dem Dieselmotor des Typs EA 189. Während dieser Motor von VW hergestellt wurde, ist die VW-Tochter für die Entwicklung und Produktion der größeren Dieselmotoren des Typs EA 896 bzw. EA 897 verantwortlich. Auch bei diesen Motoren kommen unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz. So hat das KBA z.B. die schnelle Aufheizfunktion als unzulässig bewertet. Sie bewirkt, dass der Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand reduziert wird. Da sie unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr jedoch kaum aktiv ist, steigt der Stickoxid-Ausstoß wieder an.

„Durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtungen hat Audi Behörden und Käufer getäuscht. Entsprechend dem Urteil des BGH hat sich auch Audi wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung schadenersatzpflichtig gemacht“, so Rechtsanwalt Gisevius. Zahlreiche Landgerichte und auch die Oberlandesgerichte Hamm, Koblenz, Frankfurt und Naumburg haben Audi im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bereits zu Schadenersatz verurteilt.

Audi-Fahrer, deren Fahrzeug von einem Rückruf des KBA betroffen ist, haben daher gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen. Halter, die den Rückruf noch 2018 erhalten haben, sollten aber jetzt handeln, denn aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist droht Ende 2021 die Verjährung ihrer Ansprüche.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal 



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