Rückruf des Mercedes GLK 220 CDI – Schadensersatz für Kunden

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Eine Rückrufaktion kommt häufig vor und ist meistens eine reine Vorsichtsmaßnahme. Doch in diesem Fall ist es anders: Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat Mercedes dazu verpflichtet, einen unfreiwilligen Rückruf von über 60.000 Fahrzeugen durchzuführen. 

Betroffen sind Diesel-Fahrzeuge der G-Klasse, also des sportlichen Geländewagens GLK 220 CDI 4MATIC. Käufer sind in der Zwickmühle: Sie können das Zwangsupdate kaum vermeiden. Aber es ist auch nicht unwahrscheinlich, dass der Eingriff Probleme beim Auto hervorruft, wie sie etwa VW-Kunden nach dem Update hatten. Doch statt auf den Scheinkompromiss einzugehen, gibt es Lösungen.

Mercedes bereits seit einiger Zeit Ziel der Ermittlungen

Wie auch der ADAC berichtet, stammen die jetzt zurückgerufenen Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Juni 2012 bis Juni 2015 und erfüllen die Abgasnorm Euro 5 für Diesel. Die Motoren tragen die Namen OM 651 und OM 642.

Beim Stichwort Dieselfahrzeuge werden Viele hellhörig: Hat Mercedes jetzt etwa sein eigenes Dieselgate, so wie es bereits bei Volkswagen seit Jahren der Fall ist? Die Antwort lautet: Ja, wenn auch bisher im kleineren Rahmen. Denn eine solche Rückrufaktion ordnet das KBA nicht umsonst an. Nach eingehender Prüfung der betroffenen Fahrzeuge bestätigte sich der Anfangsverdacht einer Abgasmanipulation

Die Meldung ist jedoch keine echte Neuigkeit: Einige der oben genannten Motoren aus dem Hause Daimler waren bereits letztes Jahr von einem durch das KBA angeordneten Rückruf betroffen. Damals ging es jedoch um eine andere Baureihe, insbesondere der Mercedes Vito bzw. Viano sowie aus der G-Klasse das Modell GLC hatten diese Art Motor. 

Die Lage ist jedoch ähnlich: Der Rückruf war erforderlich, um die illegale Abschalteinrichtung zu entfernen. Bereits damals war eigentlich offenkundig: Alle Motoren OM 651 und OM 642 haben diese Abschalteinrichtung.

Insgesamt scheinen mehr als eine Million Fahrzeuge betroffen zu sein, und zwar quer durch zahlreiche Fahrzeugklassen, denn sie alle haben die untersuchten Motoren. Bereits im Mai 2017 hat das Kraftfahrtbundesamt die Ermittlungen aufgenommen.

Was bedeutet das für die Kunden von Mercedes?

Mercedes-Kunden werden aufgefordert, an der Rückruf-Aktion teilzunehmen. Wer sich dem verweigert, dessen Fall wird an die örtliche Kfz-Zulassungsstelle weitergeleitet. Diese wiederum könnte das Fahrzeug dann stilllegen lassen. Auch der TÜV könnte bei der Hauptuntersuchung das fehlende Update bemängeln.

Doch wer an der Umrüstung teilnimmt, könnte ein anderes Problem bekommen. Denn Experten warnen vor den Folgen eines derartigen Updates. Es handelt sich um einen durchaus schwerwiegenden Eingriff in das fein abgestimmte Auto. Höherer Verschleiß, Spritverbrauch und andere technische Probleme können die Folge sein. Der Nachweis, dass das Update daran schuld ist, ist für den Kunden dann schwer zu erbringen.

Hätte Daimler die Abgaswerte so einfach mit einem kleinen Update in Ordnung bringen können, wären die Autos ab Werk bereits so konfiguriert gewesen. 

Schadensersatz für betroffene Kunden

Bereits das LG Hanau (Az.: 9 O 76/18) und das LG Karlsruhe (Az.:18 O 24/18, Versäumnisurteil) verurteilten Daimler in ähnlich gelagerten Fällen im letzten Jahr zur Rücknahme des Autos gegen Rückzahlung des Kaufpreises. Mit vorsätzlich falschen Angaben hat Mercedes seine Kunden getäuscht und sich damit schadensersatzpflichtig gemacht. 

Die Rechtslage ist dabei vergleichbar mit dem VW Abgasskandal, wo der Hersteller bereits mehrfach verurteilt wurde, unter anderem auch bereits vor einem Oberlandesgericht (OLG Koblenz, Az.: 5 U 1318/18).

Auf dieser Grundlage einer bereits gefestigten Rechtsprechung können Kunden nun gegen Daimler vorgehen. Als Anwaltskanzlei, die auf Schadensersatzfälle spezialisiert ist, können wir Sie mit unserer umfangreichen Erfahrung dabei unterstützen.

Widerruf des Autokredits

Das Ziel, seinen durch Wertverlust erlittenen Schaden an den Hersteller zurückzugeben, kann noch auf einem anderen Weg erreicht werden. Wer einen Autokredit abgeschlossen hat, kann diesen aufgrund von unzureichenden Verbraucherinformationen widerrufen. Neben der Mercedes-Benz Bank haben fast alle Autobanken diese Fehler in ihren Verträgen gemacht. Auch auf dieses Vorgehen ist die Kraus Ghendler Ruvinskij Anwaltskanzlei spezialisiert.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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