Rückruf für hunderttausende Mercedes-Diesel

  • 1 Minuten Lesezeit

Daimler muss im Abgasskandal erneut mehrere hunderttausend Diesel-Fahrzeuge zurückrufen, bei denen offenbar eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung verwendet wurde. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) habe den Rückruf angeordnet, teilte Daimler am 11. Oktober 2019 mit.

Wie viele Fahrzeuge von dem erneuten Rückruf betroffen sind, ist noch nicht bekannt. Daimler geht aber davon aus, dass es sich um eine mittlere sechsstellige Zahl an Fahrzeugen handelt, die bis Mitte 2016 gebaut wurden. Dabei soll es sich ausschließlich um Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 und dem Motor OM 651 handeln. Ein Motor, der quer durch die Mercedes-Modellpalette eingesetzt wurde. 

Der Rückruf dürfte auch rund 260.000 Mercedes Sprinter mit dem entsprechenden Motor betreffen. Hier war schon vor rund einer Woche bekannt geworden, dass das KBA die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vermutet. Diesen Verdacht konnte Daimler offenbar nicht ausräumen. 

Schon im Juni hatte das KBA Modelle des Mercedes GLK 220 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 wegen einer illegalen Abschalteinrichtung zurückgerufen. Daimler räumte in diesem Zusammenhang bereits ein, dass die beanstandete Funktion auch in anderen Mercedes-Modellen vorkommt. Allerdings hält der Autobauer die Funktion für legal.

Wie schon beim Mercedes GLK wird Daimler wohl Widerspruch gegen den Rückruf-Bescheid einlegen, den Rückruf aber durchführen.

Da die Prüfungen der Behörde noch nicht abgeschlossen sind, könnte auch noch weiteren Mercedes-Modellen der Rückruf drohen. „Mercedes rutscht immer tiefer in den Abgasskandal, auch wenn noch so oft betont wird, dass Daimler die Funktionen für legal hält. Den Schaden haben die Kunden, die ein Update mit ungewissen Folgen für den Motor aufspielen lassen müssen. Vom Wertverlust der Fahrzeuge mal ganz zu schweigen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Betroffene Mercedes-Kunden müssen die Entwicklung nicht einfach so hinnehmen. „Ähnlich wie im VW-Abgasskandal können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Auch Mercedes wurde schon von mehreren Gerichten zum Schadensersatz verurteilt“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen: www.pkw-rueckgabe.de



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung

Beiträge zum Thema