Ruhe bewahren beim Immobilienkauf und Kaufvertrag vorab vom Experten prüfen lassen

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Obwohl mancherorts die Immobilienpreise in den letzten Jahren kräftig angezogen haben, ist die Nachfrage nach Immobilien aufgrund des immer noch historisch niedrigen Zinsniveaus weiterhin hoch. Tendenz steigend. Mandanten berichten uns immer wieder, dass sie sich unfassbar schnell für ein Objekt entscheiden müssen, wenn sie sich dafür interessieren. Verhandlungsspielraum beim Kaufpreis? Fehlanzeige. Bei aller Angst leer auszugehen, sollten Verbraucher jedoch nicht den Fehler machen, den Immobilienkaufvertrag ohne nähere Prüfung vorschnell zu unterschreiben. Ob Kauf eines unbebauten Grundstücks, Haus- oder Wohnungskauf vom Bauträger oder Erwerb einer gebrauchten Immobilie, in allen Fällen sollten sich Verbraucher Expertenhilfe vor Vertragsschluss holen. Warum dies so wichtig ist und wie viel eine anwaltliche Immobilienkaufvertragsprüfung kostet, zeigen wir Ihnen im nachfolgenden Artikel.

Wird ein Kaufvertrag oder Bauträgervertrag zum Erwerb einer Immobilie voreilig beim Notar unterzeichnet, hat der Käufer im Nachhinein nur sehr geringe Chancen, gegen die Klauseln im Vertrag anzugehen. Streit ist vorprogrammiert, wenn der Kaufvertrag nachteilige Klauseln enthält. In der Praxis werden uns regelmäßig Kaufvertragsentwürfe vorgelegt, die unausgewogen und verbraucherfeindlich sind. Selbst Verbraucherschutzorganisationen warnen mittlerweile vor Bauträgerverträgen, die in der Regel vom Hausnotar des Bauträgers erstellt wurden. 

Reicht es nicht aus, dass der Notar den Immobilienkaufvertrag prüft?

Nein, der beurkundende Notar hat sein Amt prinzipiell parteineutral auszuüben, unabhängig davon, von wem der Notar zur Erstellung des Vertragsentwurfs beauftragt wurde. Der Notar beurkundet demzufolge nur die Einigungen zwischen den beiden Parteien (Verkäufer/Käufer). Allenfalls „übersetzt“ er sozusagen den Willen beider Parteien in die notwendige Rechtssprache und belehrt über die Folgen eines bestimmten Parteiwillens. Mit anderen Worten, primär müssen sich Käufer und Verkäufer über das beiderseits Gewollte verständigen und darüber den Notar informieren. Der Notar kontrolliert den Vertrag also grundsätzlich nicht auf Ausgewogenheit. In der Praxis beauftragt häufig der Verkäufer den Notar mit der Erstellung des Kaufvertragsentwurfs und gibt somit vor, welche ihm günstigen Regelungen der Vertrag enthalten soll. Es liegt dann am Käufer, ob er die vorgeschlagenen Vertragsklauseln ungeprüft akzeptiert oder nicht.

Immobilienkaufvertrag besser vorher vom Anwalt prüfen lassen

Beauftragt der Käufer einen erfahrenen Anwalt für Immobilienrecht mit der Prüfung des Kaufvertragsentwurfs, können eventuell nachteilige Vertragsklauseln und Haftungsfallen rechtzeitig vor dem Beurkundungstermin aufgedeckt und damit teure Fehler beim Immobilienkauf vermieden werden. Der Anwalt übt hier eine beratende Funktion aus und klärt den Käufer über die im Vertrag eventuell versteckten Fallstricke auf, erteilt Hinweise zu rechtlichen Schwierigkeiten bei der Vertragsdurchführung und macht Änderungs- und Ergänzungsvorschläge für einzelne Formulierungen. In der Praxis finden wir vor allem immer wieder Mängel in den Verträgen in Bezug auf die vereinbarte Beschaffenheit des Vertragsgegenstands, die Haftung des Verkäufers für Mängel, das Gewährleistungsrecht, Verjährungsfristen, die Kaufpreisfälligkeit, Zahlungsmodalitäten, Lastenfreiheit, Rücktrittsrechte, Besichtigungsrecht während der Bauzeit usw. usf. Die Liste der möglichen Fallen ist lang.

Anwaltliche Immobilienkaufvertragsprüfung zum Festpreis 

Vorsicht ist besser als Nachsicht. Was für die Wahl der richtigen Immobilie gilt, gilt erst recht für den Inhalt des Kaufvertrages. Schließlich ist für die meisten Verbraucher der Kauf einer Immobilie eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben, nicht zuletzt weil dieser Schritt häufig mit einer erheblichen und langjährigen Verschuldung einhergeht. Unabhängig vom Kaufpreis der Immobilie bieten wir Ihnen die individuelle Prüfung Ihres privaten Immobilienkaufvertrages zum Festpreis von 299,00 € inklusive Mehrwertsteuer an. Für mehr Informationen klicken Sie bitte hier. Unser Angebot gilt sowohl für den Erwerb gebrauchter Häuser oder Eigentumswohnungen, als auch für den Kauf eines Neubaus vom Bauträger sowie für den Erwerb eines unbebauten Grundstücks. Sie erhalten von uns ein auch für Nichtjuristen verständliches Kurzgutachten mit Hinweisen zu nachteiligen Klauseln, zu etwaigen rechtlichen Fallstricken und versteckten Kosten. In der Regel unterbreiten wir zugleich konkrete Änderungs- und Ergänzungsvorschläge. So können Sie den Immobilienkaufvertrag rechtzeitig vor der Beurkundung anpassen lassen und minimieren Ihr Risiko, dass es nach Vertragsschluss zu Problemen oder Streit mit dem Verkäufer kommt. Jetzt Immobilienkaufvertrag von Rechtsanwältin Janina Werner prüfen lassen.



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