Russische Banken gehen pleite – Was passiert mit den Bankguthaben?

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Sberbank macht dicht

Nach dem Überfall von Russland auf die Ukraine haben viele Kunden ihr Geld bei russischen Banken abgehoben. Die erste russische Bank, die deshalb aufgeben musste, ist die Sberbank Europe AG mit Sitz in Wien. Mit Bescheid vom 27.02.2022 hat die Österreichische Finanzmarktaufsicht über sie ein Moratorium verhängt. Ihre Kunden können seitdem nur noch 100 EUR pro Tag abheben. Die Bank wird vermutlich abgewickelt.

Die Sberbank Europe AG ist zu 100 % im Besitz der Sberbank Russlands, der größten Bank der Russischen Föderation. Sie verfügte zum Jahresende 2021 über ein Gesamtvermögen von 3,6 Milliarden Euro und rund 65 000 Kunden, darunter viele deutsche Sparer.

Auch die VTB Bank (Europe) SE wackelt

Als nächstes könnte es die VTB Bank (Europe) SE treffen, eine Tochter der zweitgrößten russischen Bank, der VTB Bank, die sich zu fast 70 % im Besitz der Russischen Föderation befindet. Gerüchten zufolge bereitet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) deren Schließung vor. Die VTB hat mehr als 4 Milliarden Euro Einlagen in Europa, hauptsächlich in Deutschland.

Keine Panik! – Einlagen sind mindestens bis 100.000 Euro gesichert

In allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind Einlagen von Privatpersonen grundsätzlich bis zu einer Grenze von 100.000 Euro durch einen gesetzlichen Einlagensicherungsfonds gesichert.

Welcher Sicherungsfonds zuständig ist, richtet sich nach dem Sitz der Bank. Da die Sberbank Europe AG ihren Sitz in Wien hat, ist der österreichische Sicherungsfonds zuständig. Allerdings übernimmt die Abwicklung der deutsche Sicherungsfonds, weil die meisten Kunden der Sberbank aus Deutschland stammen.

Einlagen bei der in Frankfurt am Main ansässigen VTB Bank (Europe) SE sind über den deutschen Einlagensicherungsfonds gesichert.

Unter bestimmten Bedingungen bestehen höhere Erstattungsansprüche

In folgenden Fällen besteht gegen den gesetzlichen Einlagensicherungsfonds sogar ein Entschädigungsanspruch bis zu 500.000 Euro, wobei die Beträge dem Konto in den letzten sechs Monaten gutgeschrieben worden sein müssen:

  • Erlös aus dem Verkauf eines genutzten Wohnhauses
  • Beträge, die soziale, gesetzlich vorgesehene Zwecke erfüllen und beispielsweise verknüpft sind mit Heirat, Scheidung, Renteneintritt, Ruhestand, Kündigung, Entlassung, Geburt, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Invalidität, Behinderung oder Tod
  • bestimmte Versicherungsleistungen
  • Entschädigungszahlungen für gesundheitliche Schädigungen durch Gewalttaten oder Schäden durch zu Unrecht erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen

Außerdem bestehen in Deutschland neben dem gesetzlichen Einlagensicherungsfonds eigenständige Sicherungssysteme der Banken mit höheren Entschädigungsgrenzen. Die VTB Bank (Europe) ist zum Beispiel Mitglied im Einlagensicherungsfonds der privaten Banken, der weitere Einlagen von mindestens 650.000 EUR schützt.

Wann greift die Einlagensicherung ein?

Die gesetzliche Einlagensicherung greift erst ein, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Sicherungsfall festgestellt hat. Dies ist bei der VTB Bank (Europe) SE bis heute (03.03.2022) noch nicht geschehen.

Was muss man tun?

Wird der Sicherungsfall festgestellt, müssen Betroffene nur dann von sich aus tätig werden, wenn in den letzten 5 Monaten eine der oben genannten besonderen Zahlungen auf dem Konto eingegangen ist. Ansonsten stellt der gesetzliche Einlagensicherungsfonds die Ansprüche anhand der Bankunterlagen selber fest und begleicht diese möglichst innerhalb von 7 Tagen. Im Übrigen wickelt der gesetzliche Einlagensicherungsfonds auch die Entschädigungen der institutseigenen Sicherungseinrichtungen, wie zum Beispiel des Einlagensicherungsfonds der privaten Banken, ab, sodass man sich auch nicht extra an diesen wenden muss.

Foto(s): shutterstock.com

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