Ryanair erkennt Rückerstattungsanspruch vor Gericht an und muss den Ticketpreis zurückerstatten.

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Außerdem muss Ryanair die Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten tragen.

Obwohl inzwischen einige Monate seit Beginn der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Annullierungen von Flügen und Pauschalreisen vergangen sind, haben viele Reisende immer noch nicht ihr dafür gezahltes Geld zurückerhalten.  Wir haben bereits mehrfach darüber berichtet.

Nach unserer Erfahrung sind die Fluggesellschaften derzeit nur sehr unregelmäßig bereit oder in der Lage, die Ticketpreise im außergerichtlichen Mandat zu erstatten. Tatsächlich ist es in vielen Fällen nötig, die Fluggesellschaft zu verklagen.

Ryanair befand es nicht für nötig, im außergerichtlichen Verfahren auch nur zu antworten. Auf die dann folgende Klageerhebung hat Ryanair keine Klageerwiderung erstellt, sondern den Anspruch gleich anerkannt. Eine Verteidigung wurde offenbar als aussichtslos eingestuft.

Schließlich regelt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Artikel 8 ganz klar, dass der Fluggast nach einer Flugannullierung einen Anspruch auf Rückerstattung des vollen Ticketpreises hat und die Rückerstattung innerhalb von sieben Tagen nach der Annullierung zu erfolgen hat.  Erfolgt die  Rückerstattung innerhalb dieses Zeitraumes nicht, so kommt die Fluggesellschaft automatisch in Zahlungsverzug.

Infolgedessen bekommt unser Mandant nicht nur den gezahlten Ticketpreis zurück, Ryanair muss darüber hinaus auch Verzugszinsen zahlen und für die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren und die Kosten des Gerichtsverfahrens aufkommen. 

Die Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger steht Ihnen für die Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen die Fluggesellschaft gerne zur Verfügung. Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, helfen wir Ihnen auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen den Reiseveranstalter.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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