Saalesparkasse kündigt zu Unrecht langfristige Prämiensparverträge

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Die Saalesparkasse hat in den Neunzigerjahren Sparverträge mit dem Namen „Prämiensparen – flexibel " angeboten. Dabei handelt es sich um ein Sparkonto, bei dem die Sparer neben einem variablen Grundzins eine im Laufe der Zeit ansteigende Sparprämie erhalten. Ab dem 15. Sparjahr beträgt die Sparprämie 50 % der Sparbeiträge des jeweiligen Sparjahres. Zahlt also ein Sparer monatlich 200 EUR ein, erhält er ab dem 15. Sparjahr eine Prämie von 1.200 EUR.

Viele Sparer haben die Sparverträge zur Altersvorsorge abgeschlossen. Zu diesem Zweck hat die Saalesparkasse die Prämiensparverträge ja auch angeboten. Stand doch in dem Werbeflyer unter anderem:

 „Finanzielle Sicherheit im Alter. Eine Zusatzrente ist wichtig, wenn Sie Ihren Lebensstandard aufrechterhalten wollen. Ab heute 400 DM monatlich gespart, ergeben nach 25 Jahren rund 256.850 DM. Ein beruhigendes Polster.“

Außerdem war in dem Werbeflyer angegeben, dass der Sparvertrag eine Laufzeit von 25 Jahren habe: „Beim S-Prämiensparen-flexibel können Sie einsteigen und aussteigen, wann immer Sie wollen. Sie brauchen sich auf keine Vertragsdauer festzulegen. Bis zu 25 Jahre sind möglich.“

Aktuell kündigt die Saalesparkasse unter Hinweis auf die niedrigen Marktzinsen aber auch Prämiensparverträge, die noch keine 25 Jahre laufen. Dabei stellt sie sich auf den Standpunkt, sie habe das Recht, die Sparverträge jederzeit nach § 488 Abs. 3 BGB zu kündigen, weil keine feste Laufzeit von 25 Jahren vereinbart worden sei und es sich um einen Sparvertrag ohne feste Laufzeit handele. 

Diese Ansicht ist unzutreffend. In den Sparverträgen steht zwar, dass eine dreimonatige Kündigungsfrist gelte, aus dem Zusammenhang ergibt sich aber eindeutig, dass es nur um das Kündigungsrecht des Sparers geht. Die Klausel lautet wie folgt:

„Verfügung nach Kündigung: Es gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung bewirkt, daß der Sparer innerhalb eines Monats nach Ablauf der Kündigungsfrist über den gekündigten Betrag verfügen kann. Macht der Sparer von diesem Recht ganz oder teilweise Gebrauch, wird der Vertrag damit insgesamt beendet. Wird innerhalb eines Monats nach Ablauf der Kündigungsfrist über den gekündigten Betrag nicht verfügt, so wird der Vertrag zu den ursprünglichen Bedingungen fortgesetzt.“

Aus dem Satz „Macht der Sparer von diesem Recht ganz oder teilweise Gebrauch, …“ ergibt sich eindeutig, dass es nicht um ein Kündigungsrecht der Saalesparkasse geht. Dies bestätigt auch der letzte Satz, denn danach könnte der Sparer eine Kündigung der Saalesparkasse unwirksam werden lassen, indem er einfach nicht über das Sparguthaben verfügt.

Außerdem ist das Kündigungsrecht der Saalesparkasse durch die Vereinbarung der Laufzeit für 25 Jahre ausgeschlossen, wenn die Mitarbeiterin der Saalesparkasse den Sparvertrag anhand des Werbeflyers erläuterte und/oder erklärte, der Sparvertrag habe eine Laufzeit von 25 Jahren.

Anscheinend ist sich die Saalesparkasse der Sache selber nicht sicher, denn anders lässt es sich nicht erklären, dass sie den Sparern eine Neuanlage zu 1,5 % für ein Jahr anbietet. Sparer sollten dieses Angebot nicht annehmen und eine Fortsetzung der Sparverträge verlangen, denn schon 2 Sparprämien machen ungefähr den doppelten Ertrag aus.


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