Sachwert Rendite Fonds Holland 47 – müssen Anleger die Ausschüttungen zurückzahlen?

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Sachverhalt:

Die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft fordert Anleger an der Siebenundvierzigste Sachwert Rendite-Fonds Holland GmbH & Co. KG gerichtlich zur Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen auf. Die TVP tritt im Prozess als Prozessstandschafterin der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) auf.

Die Klägerin macht in der Sache eine Haftung der Anleger in Höhe der ausgezahlten Ausschüttungen für die Jahre 2004-2011 geltend, da diesen keine bilanziellen Gewinne der Fondsgesellschaft gegenüberstünden. Derzeit verklagt werden 9 Anleger aus Berlin, die teilweise von unserer Kanzlei vertreten werden. 

Der Siebenundvierzigste Sachwert Rendite-Fonds Holland GmbH & Co. KG ist ein Immobilienfonds der MPC Capital ( Münchmeyer Petersen Capital ), bei der sich Anleger ab einer Mindestbeteiligungssumme in Höhe von 10.000 Euro beteiligen konnten. Über Jahre hinweg hat die Gesellschaft jährliche Ausschüttungen gewährt, die angeblich nicht von Gewinnen gedeckt waren und nun zurückverlangt werden. 

Möglichkeit der Rechtsverteidigung:

Grundsätzlich gibt es Möglichkeiten, um sich gegen eine Klage mit guten Erfolgsaussichten zu verteidigen. Insbesondere muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für eine Rückforderung von Ausschüttungen im Gesellschaftsvertrag eine eindeutige Regelung gegeben sein. Außerdem muss die Klägerin den Nachweis erbringen, dass die Ausschüttungen tatsächlich keinerlei Gewinne gegenüberstanden. Hieran haben wir erhebliche Zweifel. 

Justus rät:

Sehen sich Anleger einer solchen Klage gegenüber sollten sie nicht voreilig zahlen, sondern sich schnellstmöglich einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zuwenden, um eventuelle Ansprüche prüfen zu lassen. Nur wenn die Anleger zusammenarbeiten und sich bestenfalls von einer Kanzlei vertreten lassen, ist eine effektive Verteidigung gegen die unberechtigten Forderungen möglich.



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