Säure-Opfer gibt Dankesparty – Rechte bei einer Nebenklage im Strafprozess

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Vor zwei Jahren übergießt ein Mann seine Ex-Freundin mit Schwefelsäure. Der industrielle Rohrreiniger, den der Täter in einem Glas abgefüllt in seiner Jacke transportierte, frisst sich durch die Haut des Opfers. Als die junge Frau aus dem künstlichen Koma erwacht, ist ihr Gesicht eine einzige Fleischwunde. Ein Ohr fehlt, ein Auge ist fast komplett zerstört und der Mund hängt schief.

Am 25. August 2016 wurde der damals 33-Jährige vom Landgericht Hannover für seine Säureattacke zu zwölf Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Nach mehr als 20 Operationen kämpfte sich die junge Frau nun wieder zurück ins Leben und gründete den Verein „AusGezeichnet“. Mit diesem will sie anderen Menschen mit entstellten Gesichtern helfen. Am vergangenen Sonntag lud sie daher zu einer Dankesparty ins Kino am Raschplatz ein.

Opfervertretung

Das Strafrecht beschäftigt sich vorrangig mit der Bestrafung und den Rechten des Täters.

Doch auch die Opfer der Straftaten sind im Rahmen eines Strafverfahrens nicht rechtlos gestellt. Sie haben prozessuale Rechte, die sie im laufenden Strafverfahren gegen den Täter wahrnehmen können und sollten.

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Die Nebenklagevertretung

Der Nebenkläger hat weitgehende Rechte in der Strafprozessordnung, die es wahrzunehmen gilt. Sinn und Zweck der Nebenklage liegt in der Aufwertung der bloßen Zeugenstellung des Opfers, die an dem eigentlichen Strafverfahren nur am Rande teilnehmen darf, zu einem aktiven Prozessteilnehmer. Es gibt die Möglichkeit, bereits im Ermittlungsverfahren aktiv das Geschehen mitzugestalten.

So hat der Nebenkläger etwa ein umfassendes Recht auf Akteneinsicht. Wird etwa die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt oder soll ein Strafbefehl beantragt werden, so steht dem Nebenkläger zudem das Recht auf sofortige Beschwerde nach § 400 Abs. 2 StPO zu.

Aber auch ein umfangreiches Beweisantragsrecht und ein Recht darauf, dass Ladungsfristen eingehalten werden, steht dem Nebenkläger während des Ermittlungsverfahrens zu.

In der Hauptverhandlung ergibt sich für den Nebenkläger zunächst ein Anwesenheitsrecht in der Hauptverhandlung. Hier darf sich der Nebenkläger von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Zeugen, Sachverständige und der Angeklagte dürfen umfassend befragt werden und Beweisanträge dürfen gestellt werden.

Auch ein Recht auf ein Schlussplädoyer steht dem Nebenkläger bzw. dessen Vertreter zu.

Nach der Hauptverhandlung kann der Nebenkläger nach § 401 StPO unabhängig von der Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

Das Adhäsionsverfahren – Schmerzensgeld im Strafprozess

Das Adhäsionsverfahren hingegen dient der Geltendmachung von vermögensrechtlichen Ansprüchen im Strafprozess. Als Opfer einer Straftat hat man gegen den Täter zumeist Schmerzensgeld- und andere Entschädigungsansprüche. Es ist möglich, diese Ansprüche im Rahmen des Strafprozesses gegen den Täter geltend zu machen.

Nach Maßgabe der Vorschriften in §§ 403 ff. StPO können bereits im Rahmen des Strafprozesses zivilrechtliche Ansprüche des Geschädigten gegenüber dem Schädiger durchgesetzt werden, ohne dass dafür ein eigenes zivilrechtliches Verfahren eingeleitet werden muss.

Beim Schmerzensgeld handelt es sich um einen immateriellen Schaden, der nur schwer beziffert werden kann. Er basiert auf einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der sexuellen Selbstbestimmung des Geschädigten. In der Rechtspraxis hat sich zur Bestimmung eines Geldbetrages die Methode bewährt, mithilfe von Präzedenzfällen einen ungefähren Forderungswert zu benennen und anschließend anhand von weiteren Merkmalen einen konkreten Betrag zu ermitteln.

Die Schadensersatzforderungen sind zumindest bei der Bezifferung der Höhe einfacher als das Schmerzensgeld, weil sich diese immer auf materielle Schäden beziehen. In diesem Rahmen können beispielsweise auch alle Kosten, die zur Wiederherstellung der Gesundheit nötig waren, geltend gemacht werden. Und zwar unabhängig von einer zusätzlichen Schmerzensgeldforderung. Auch Erwerbsschäden und Haushaltsführungsschäden können auf diesem Wege aufgeführt werden.

Bei der Ermittlung der Schmerzensgeldhöhe ist besonders die Schlagfertigkeit des Rechtsanwaltes gefragt. Ein guter Rechtsanwalt wird sich in diesem Bereich und in Bezug auf die maßgeblichen Kriterien auskennen und diese in ausführlichster Weise darstellen, sodass die Schwere Ihres erlittenen Schmerzes dem Gericht bestmöglich beigebracht werden kann.

Gerne informieren wir Sie ausführlich über die Vorteile und Risiken der Nebenklage und des Adhäsionsverfahrens.

Gerne können Sie hierzu kurzfristig einen Termin in unserer Kanzlei an einem unserer Berliner Standorte vereinbaren. Als bundesweit tätige Anwälte für Strafrecht und Opferrechte stehen wir Ihnen gerne in allen Abschnitten des Strafverfahrens zur Seite und entwickle Ihre persönliche Verfahrensstrategie.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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