Santa-R-Insolvenzverwalter Dr. von Diepenbroick reicht Klagen ein – erste Verhandlung am 23.04.2019

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Zahlreiche Anleger von geschlossenen Schifffonds werden vom Insolvenzverwalter auf Rückzahlung erhaltener Zahlungen verklagt. Fachanwalt Ulrich Husack von Juest+Oprecht Rechtsanwälte hält eine Abwehr der Forderungen für machbar und vertritt zahlreiche Anleger bei der Abwehr derartiger Ansprüche.

Der Hintergrund

Nachdem der Insolvenzverwalter des Dachfonds „Santa-R Schiffe“ Dr. von Diepenbroick erstmals im Januar 2018 die Gesellschafter aufforderte, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen, ließ er nunmehr durch Rechtsanwalt Dr. Barta Klage gegen die Anleger und Kommanditisten einreichen.

Da die Anleger 53 % ihrer Einlage an Ausschüttungen erhielten, werden erhebliche Beträge gegen die Gesellschafter, also die Anleger, denen in der Regel Schiffsbeteiligungen „angedreht“ wurden, ohne dass auf die Risiken hingewiesen wurden, geltend gemacht.

Nach Ansicht von Fachanwalt Ulrich Husack gibt hier mehrere erfolgsversprechende Ansätze, sich gegen die Klage zu verteidigen, sofern die Ausschüttungen noch nicht zurückgezahlt wurden.

Pikant: Zuständigkeit des Amtsgerichts Niebüll und Bestellung stets des gleichen Insolvenzverwalters

Bei Santa-R handelt es sich um einen Dachfonds, welcher Kommanditist von sieben Zielfonds wurde, welche jeweils ein baugleiches Schiff hielten. Diese Zielfonds zahlten jeweils ganz erhebliche Ausschüttungen an den Santa-R-Dachfonds. Da die Zielfonds ihrerseits selbst jeweils Insolvenz anmelden mussten, forderte ihr Insolvenzverwalter die Zahlungen von Santa-R zurück.

Pikant an der Angelegenheit ist, dass es sich bei dem Insolvenzverwalter des Dachfonds und dem Insolvenzverwalter der Zielfonds jeweils um die gleiche Person, nämlich um Rechtsanwalt Dr. von Diepenbroick handelt. In seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter des Dachfonds stellte Dr. von Diepenbroick die Rückforderungen der Ausschüttungen durch die Zielfonds, die er selbst bei sich angemeldet hat, zur Tabelle fest.

Im Zusammenhang damit steht der Umzug von einigen MPC-Fonds (auch des Santa-R-Dachfonds und der diesbezüglichen Zielfonds) von Hamburg nach Sylt mit der Folge, dass das Amtsgericht Niebüll mit seinem damaligen Direktor Dr. Hess für das Insolvenzverfahren zuständig ist. Vermutet wird, dass Richter Dr. Hess ausschließlich Rechtsanwalt Dr. Diepenbroick zum Insolvenzverwalter von den geschlossenen Beteiligungen bestellt hat.

23.04.2019 – Entscheidung oder Vergleich?

Am 23.04.2019 findet nunmehr die erste mündliche Verhandlung statt, welche Rechtsanwalt Ulrich Husack von Juest+Oprecht Rechtsanwälte für einen Mandanten wahrnehmen wird. In dieser Verhandlung wird die Rechtslage erörtert werden und es erscheint wahrscheinlich, dass im Anschluss ein Termin zur Verkündung einer Entscheidung angesetzt wird.

Auch möglich erscheint, dass bereits am 23.04.2019 eine Einigung, also ein Vergleich zwischen den Parteien getroffen wird. In der Regel wird bei einer Einigung allerdings zwischen den Parteien Verschwiegenheit vereinbart, da die Fonds nicht wünschen, dass bekannt wird, dass mit ihnen eine Einigung möglich ist und der Fall vom Insolvenzverwalter nicht kostenträchtig durch die Instanzen getrieben wird.

Tipp: Lassen Sie überprüfen, ob die Rückforderungen gerechtfertigt sind

Sollten auch Sie auf Rückzahlung von Ausschüttungen bei geschlossenen Beteiligungen in Anspruch genommen werden, so melden Sie sich bitte bei Juest+Oprecht Rechtsanwälte. Wir werden Ihnen helfen! UH



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