S`Arraco Investments SL – Gewinnauszahlung jetzt!

  • 3 Minuten Lesezeit

Leider doch nicht. Sie müssen noch warten. Es traten (wieder einmal) Komplikationen auf. Welche? Die Antwort des Vermittlers lautet: „ ... - zu kompliziert, eine behördliche Genehmigung fehlte, sonst, wäre ja ausbezahlt worden ...“ Die Auszahlung stünde aber kurz bevor. Das Geld sei ja schon auf dem Bankkonto in Spanien ...“. So die Entschuldigung und Erklärung der Vermögensberater: Angeblich spanisches Behördenversagen, deswegen würde eine Überweisung scheitern. Der Anleger denkt sich: “... Spanien halt.“ Dabei sollte dem Anleger das zwischenzeitlich doch „spanisch vorkommen“. Wie lange ist es empfehlenswert noch zu warten? Nun ja internationale Geschäftsverbindungen seien komplex, sagt der Vermittler. So und ähnlich werden uns die endlosen Ausreden der Vermittler, der S´Arraco erfolgen, wenn sich Anleger nach dem Sachstand der versprochenen Auszahlung erkundigen wollen.

So geht es voraussichtlich Anlegern seit einigen Jahren, die Gelder der S`Arraco Investments SL zur Verfügung gestellt haben. Anleger, die unseres Erachtens Opfer eines von vorneherein geplanten Betruges sind. Das kleine spanische Unternehmen entwickelte nach den uns vorliegenden Informationen nämlich gar keine Betriebstätigkeit. Wer also erwartet etwas ausgezahlt zu bekommen, sollte sich ggf. an andere Anspruchsgegner wenden. Zum Beispiel diejenigen, die ihm dieses Investment vermittelt hatten, oder diejenigen, die das Unternehmen und den Vertrieb der Anlagegeschäfte initiiert haben.

Unseren Erkenntnissen zu Folge wurde die S`Arraco Investments SL voraussichtlich von 2 -3 deutschen Initiatoren gegründet, um unter Einschaltung von mindestens 2 Rechtsanwälten, die als Treuhänder sich für die Seriosität des Unternehmens garantieren sollen, nach eigenen Werbeaussagen angeblich ein Millionengeschäft zu Gunsten der Anleger tätigen sollte.

Es wurden Darlehensverträge und Bonusvereinbarung aufgesetzt und ein Treuhänder in München, später Hamburg eingesetzt, um das Geld der geworbenen Anleger einzuwerben. Spezielle Marktkenntnisse würde ermöglichen, dass eine hohe Rendite bezahlt wird.

Wir glauben nicht an diese Versprechungen. Das spanische Unternehmen ist inaktiv und wurde mit sehr wenig Kapital gegründet. Aufsichtsrechtliche Genehmigungen für Finanztransaktionen wurden nicht beantragt. Keiner der Verantwortlichen der S´Arraco hatte sich bei der zuständigen Finanzaufsicht zugelassen. Wer ernsthaft Anlagegeschäfte betreibt verhält sich so jedenfalls nicht.

Die wiederholten Versprechungen, dass Geld ausbezahlt würde, sind schlichtweg Gegenstand einer Hinhalte-Taktik, die dazu dienen soll verunsicherte Anleger weiterhin davon abzuhalten das Geld zurück zu verlangen. Dies nach dem Motto: „Die Hoffnung stirbt zuletzt“. Eine Taktik der Initiatoren und derjenigen Personen, die diese Investition vermittelt, bzw. das Unternehmen gegründet haben. 

Die Anlagegeschäfte sind, falls sie jemals überhaupt beabsichtigt waren, verbotene Finanzdienstleistungen ergibt die konsequente rechtliche Überprüfung des Investitionsmodells. Und damit fehlt dem Investment jedwede Plausibilität. Daher unser Rückschluss: 

Entweder wollten die Initiatoren von vorne herein die Anleger betrügen, oder aber es wurde schlichtweg eine verbotene Finanzdienstleistung betrieben. 

Beides verpflichtet Vermittler und Initiatoren zu Schadensersatzleistung gegenüber den Anlegern. Damit haben Anleger einen Anspruch auf die von Ihnen aufgrund der Täuschung, wenigstens aber aufgrund der von Vermittlern und Initiatoren zu vertretenden Falschberatung zurück zu verlangen.

Anleger haben 10 Jahre ab dem Zeitpunkt der Investition Zeit Ihre Rechtsansprüche durchzusetzen. Danach hilft Ihnen weder Gesetz noch das Gericht. 

So die Warnung von MJH Rechtsanwälten an ggf. noch verbliebene unverbesserliche Optimisten, die noch den Versprechungen der Vermittler folgen und an einen guten Ausgang des Anlagegeschäftes glauben wollen.

Wir gehen davon aus, dass die Initiatoren und Vermittler, die offensichtlich rhetorisch immer neue Ausreden intelligent entwickeln und die Betrogenen einfach in die Verjährungsfalle locken wollen.

Passen Sie auf Ihr Geld auf! Holen Sie es zurück, soweit dies noch möglich ist.

Übersenden Sie uns eine Kopie Ihrer Darlehensverträge nebst Bonusvereinbarung. Wir unterbreiten Ihnen ein Angebot für die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung, soweit wir in Ihrem Fall Erfolgsaussichten prognostizieren können.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Martin J. Haas

Beiträge zum Thema