Sberbank Direct in Deutschland - Entschädigungsfall eingetreten - Einlagensicherung Österreich

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Aufgrund eines von der österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA verhängten Moratoriums muss die Sberbank Europe AG ihren Geschäftsbetrieb mit sofortiger Wirkung einstellen. Dies gilt auch für die deutsche Zweigniederlassung des Kreditinstituts in Frankfurt, welche unter dem Namen Sberbank Direct auftritt.

Grund für die Untersagung des Geschäftsbetriebs ist die erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit des Kreditinstituts infolge der verhängten Sanktionen gegen zahlreiche Marktakteure in Russland. Die Maßnahmen infolge des Krieges in der Ukraine haben, obgleich die russische Muttergesellschaft, die Sberbank Russlands, bislang nicht vom SWIFT-System ausgeschlossen wurde, einen erheblichen Reputationsschaden, sowie einen erhöhten Bargeldabfluss aufgrund stark vermehrter Abhebungen zur Folge gehabt.

Zuständig für die Regulierung des dadurch aufgetretenen Entschädigungsfalles ist angesichts des Geschäftssitzes des Instituts in Wien die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. – ESA. Die ESA wird demnächst in Zusammenarbeit mit der Entschädigungseinrichtung der deutschen Banken, die betroffenen Kunden und Sparer anschreiben, damit diese ihre Entschädigungsansprüche geltend machen können.

In vielen Fällen kann hier eine anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein. Oft bietet sich auch die Einschaltung eines russischsprechenden Anwalts an, weil manche Kunden nicht in ausreichendem Maße der deutschen Sprache mächtig sind. Darüber hinaus stellt sich für diejenigen Kunden, welche über höhere Einlagen als die von der Einlagensicherung garantierten 100.000 EUR verfügen, die Frage, wie der insoweit nicht erfasste Betrag kompensiert werden kann. Dabei werden zahlreiche Betroffene anwaltliche Hilfe benötigen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Ingo M. Dethloff spricht fließend Russisch und steht den betroffenen Kunden der Sberbank Direct gern zur Verfügung.

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