Element Invest - Gesellschaften insolvent - Schadensersatzansprüche der Anleger

  • 3 Minuten Lesezeit

1. Die Gesellschaften

Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 13. März 2024 (2 IN 1037/23) wurde über das Vermögen der Element Invest Verwaltungs GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet.

Der Gegenstand des Unternehmens war laut Handelsregister die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung, Geschäftsführung und Vertretung bei Handelsgesellschaften.

Die Funktion als persönlich haftende Gesellschafterin übte das früher als Element Invest E.I.V. Verwaltungs GmbH firmierende Unternehmen bei zahlreichen Gesellschaften, wie namentlich der Gesellschaften: IPS Investment GmbH & Co. KG, IE Immobilien III. Projektentwicklung GmbH & Co. KG, PSI Portfolio GmbH & Co. KG, AMA Multi Asset GmbH & Co. KG, GMA Multi Asset GmbH & Co. KG, KIP Portfolio GmbH & Co. KG, BIV Portfolio GmbH & Co. KG, IAM Portfolio GmbH & Co. KG, BVP Portfolio GmbH & Co. KG, ABC Portfolio GmbH & Co. KG, Dreikuze Portfolio GmbH & Co. KG, Sandalwood Asset GmbH & Co. KG, Sandalwood Investment GmbH & Co. KG, SPI Stadtpalais Immobilien GmbH & Co. KG, Sandelholz ISW 2nd GmbH & Co. KG, Sandelholz ISW 1st GmbH & Co. KG, SI Solidus Immobilien GmbH & Co. KG, Dreikuze Immobilien GmbH & Co. KG, Sardinien Wind E.I.V. GmbH & Co. KG aus.

Ebenfalls insolvent ist die Element Invest Management GmbH (vormals:  Element Invest E.I.M. Management GmbH), welche als Kommanditistin der vorgenannten Gesellschaften tätig war.


2. Die Profiteure

Beide insolventen Gesellschaften aus Schwäbisch Hall wurden von Horst Hübner und dessen Sohn Daniel Hübner als Geschäftsführer geleitet. Diese waren auch die wirtschaftlichen Eigentümer der Unternehmen und kontrollierten damit allein sämtliche Projektgesellschaften. Kontrolle und Profit blieben mithin vollständig in der Familie. Die tatsächliche Verwendung der vereinnahmten Gelder bleibt im Dunkeln. Ferner haben die Vermittlungsunternehmen, welche die Anlagen bei den vorgenannten Gesellschaften vermittelten, durch entsprechende Provisionen profitiert.


3. Die geschädigten Anleger

Die geschädigten Anleger wurden nun von der Insolvenz der Gesellschaften überrascht und stellen zu Recht die Frage, wie es so weit kommen konnte. Da die Anleger, soweit ersichtlich, keine Informationen zur konkreten Verwendung der eingezahlten Gelder erhalten haben, stellt sich die Frage, ob diese überhaupt prospektgemäß investiert wurden.


Sollte hier ein Schneeballsystem vorgelegen haben, bei dem in den ersten Jahren trotz laufender Verluste der Unternehmen Ausschüttungen erfolgten, ohne, dass tatsächlich Investitionen erfolgten, so könnten die betroffenen Anleger Schadensersatzansprüche gegen die verantwortlichen Akteure geltend machen.


Unabhängig davon sollte geprüft werden, ob bei der Vermittlung der Anlagen ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt wurde. Nach Angaben von Betroffenen war dies häufig nicht der Fall, was sich teils durch vorliegende Unterlagen, in manchen Fällen auch durch bei der Vermittlung anwesende Zeugen belegen lässt. In diesen Fällen können insbesondere Schadensersatzansprüche gegen die jeweils vor Ort tätigen Vermittlungsunternehmen geltend gemacht werden.


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Ingo M. Dethloff vertritt bereits eine Reihe betroffener Anleger, die wegen Pflichtverletzungen bei der Anlagevermittlung vorgehen.


4. Handlungsmöglichkeiten

Anleger, die Geld bei den Gesellschaften von Element Invest verloren haben, sollten zunächst ihre Ansprüche in dem jeweiligen Insolvenzverfahren anmelden. Ferner sollten sie durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Rechtsanwalt Dethloff bietet den Betroffenen eine kostenfreie Ersteinschätzung für das weitere Vorgehen an.




Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff

Beiträge zum Thema