Sberbank Europe AG - Insolvenzverfahren wird nicht eröffnet - Kontoinhaber verlangen Auszahlung

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Nach entsprechender Prüfung durch die österreichischen Behörden konnte die drohende Insolvenz der Sberbank Europe AG abgewendet werden. Damit können die Inhaber von Konten der Sberbank ihre noch nicht erstatteten Einlagen nun direkt bei dem Kreditinstitut zurückverlangen.

In ihrer Pressemitteilung vom 4. Mai 2022 teilt die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde u.a. mit:

„Die Insolvenz der Sberbank Europe AG konnte vermieden werden und ermöglicht somit eine geordnete Abwicklung der Bank. Die österreichische Einlagensicherung, die bereits € 926 Mio. an gesicherten Einlagen ausgezahlt hat, bekommt damit umgehend die gesamten Gelder zurück. Auch alle anderen Gläubiger können fristgerecht gemäß Sanktionenregime bedient werden. Die Abwicklung der Bankgeschäfte soll nach derzeitiger Planung bis Ende des heurigen Jahres abgeschlossen werden.“

Die Bank hat auf ihrer Internetseite folgende Mitteilung gemacht, welche in russischer Sprache lautet:

„Sberbank Europe AG погашает все депозиты

04 мая 2022

2мая 2022 года австрийское Управление пофинансовым рынкам (FMA) одобрило продажу большей части портфеля активов Sberbank Europe AG.

Благодаря сделке Sberbank Europe AG полностью погасил сумму повкладам вобщем размере 926млн евро австрийскому Агентству пострахованию вкладов (ESA), которое ранее всоответствии сместным законодательством выплатило гарантированную сумму до100 000 евро всем вкладчикам дочернего банка всвязи сналоженными на Sberbank Europe AG внешними ограничениями.

Все оставшиеся депозиты сверх гарантированной суммы будут также полностью выплачены банком. Таким образом, дочерний банк самостоятельно обеспечил выполнение всех обязательств перед клиентами.“

Die wichtigste Botschaft der Mitteilung zu Deutsch: „Alle Einlagen, welche höher als die garantierte Entschädigungssumme sind, werden ebenfalls in vollem Umfang ausgezahlt.“

Da die Abwicklung nach Aussage der Aufsichtsbehörde jedoch „nach derzeitiger Planung“ bis zum Ende des laufenden Jahres – evtl. auch länger – dauern wird, ist hier ggf. mit Verzögerungen zu rechnen. Die Anleger haben jedoch Anspruch auf eine unverzügliche Auszahlung.

Diejenigen Anleger, welche bislang keine vollständige Auszahlung erhalten haben, sollten daher anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Ingo M. Dethloff vertritt bereits zahlreiche Kunden der Sberbank Europe AG. Kontoinhaber können hier eine kostenfreie Ersteinschätzung erhalten.



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