Sberbank Europe AG muss Zahlungen aussetzen - Anleger erhalten Entschädigung

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Aufgrund der dramatischen geopolitischen Veränderungen ist die Sberbank Europa AG, eine hundertprozentige Tochter der Sberbank Russlands, der größten russischen Bank, in Schieflage geraten. Daher hat die österreichische Finanzmarktaufsicht u.a. entschieden, dass die Bank keine Auszahlungen an Privatkunden mehr vornehmen darf.

Die Sberbank Europe AG verfügt über Filialen in Deutschland und mehreren osteuropäischen Ländern.  In Deutschland sind rund 35.000 Kunden von der Zahlungsaussetzung betroffen.

Auf der Internetseite des Kreditinstituts heißt es hierzu:

„Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am 1. März 2022 der Sberbank Europe AG mit sofortiger Wirkung die Fortführung des Geschäftsbetriebs untersagt.“

In der Entscheidung der österreichischen Finanzmarktaufsicht vom 1. März 2022 wird zur Begründung für die Verschlechterung des finanziellen Situation des Kreditinstituts namentlich auf die verhängten Sanktionen verwiesen:

„Insbesondere vertrat die EZB die Auffassung, dass die Verschärfung der geopolitischen
 Spannungen zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine und die Verhängung von
 Sanktionen durch die US-Behörden, Behörden des Vereinigten Königreich und die EU-
 Behörden die finanzielle Lage des Instituts, wesentlich verschlechtert haben. Die verhängten
 Sanktionen haben drei Folgen: I) eine Reputationswirkung, die einen erheblichen Abfluss von
 Einlagen beim Institut ausgelöst hat; II) die Tatsache, dass das Institut seine
 Tochtergesellschaften in der Tschechischen Republik und in Kroatien unterstützen musste,
 die ebenfalls erhebliche Abflüsse verzeichneten; und iii) der Verlust des Zugangs zu USD-
 Korrespondentenbanken und der Verlust des Zugangs zu USD-Zahlungen. Obwohl die US-
 Sanktionen erst am 26. März 2022 in Kraft treten, werden die Auswirkungen auf das Verhaltender Einleger des Instituts und anderer potenziellen Marktteilnehmer bereits manifest, ohne
 Anzeichen einer möglichen Umkehrbarkeit.“

Kunden der Sberbank Europe können Ihre Forderungen bis zu 100.000 EUR bei der Einlagensicherung Austria – ESA – anmelden. Die Kunden in Deutschland während hierzu demnächst durch in Zusammenarbeit mit der Entschädigungseinrichtung der deutschen Banken durch entsprechende Schreiben informiert.

Bei Bankguthaben, welche den Betrag der garantierten Einlagensicherung überschreiten, ist eine weitere anwaltliche Prüfung anzuraten. Ggf. kann der darüber hinausgehende Betrag von der Muttergesellschaft des Kreditinstituts eingefordert werden.

Bei Fragen zu dem weiteren Vorgehen sollten sich Bankkunden von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff steht hierfür als Fachanwalt mit langjähriger Erfahrung im Bankrecht gern zur Verfügung. Rechtsanwalt Dethloff berät in deutscher und russischer Sprache. Betroffene Bankkunden erhalten auf Anfrage zeitnah eine kostenfreie Ersteinschätzung.



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