Schadenersatz für Jeep Renegade im Abgasskandal

  • 2 Minuten Lesezeit

Wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Jeep Renegade hat das Landgericht Cottbus mit Urteil vom 27. November 2023 dem Kläger Schadenersatz zugesprochen (Az.: 4 O 243/22). Als Hersteller des Motors in dem Jeep sei der Mutterkonzern Fiat Chrysler Automobiles (inzwischen Stellantis) für die unzulässige Abschalteinrichtung in der Verantwortung und habe sich schadenersatzpflichtig gemacht, so das Gericht.

Der Kläger hatte den Jeep Renegade im September 2015 als Neuwagen gekauft. Das Fahrzeug ist nach der Abgasnorm Euro 6 zugelassen. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend. So komme u.a. ein sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz. Diese sorgt dafür, dass die Abgasreinigung in einem festgelegten Temperaturrahmen vollständig arbeitet. Bei sinkenden Temperaturen wird sie jedoch reduziert, so dass der Emissionsausstoß steigt. Zudem werde die Abgasrückführung noch anhand anderer Parameter reduziert, etwa wenn das Gaspedal ganz durchgedrückt wird oder Geräte wie Klimaanlage, Radio oder Assistenzsysteme eingeschaltet sind.

Die italienische Zulassungsbehörde sah darin keine unzulässigen Abschalteinrichtungen und erteilte die Typengenehmigung.

Das Landgericht Cottbus vertrat jedoch eine andere Auffassung und sprach dem Kläger Schadenersatz zu. Eine unzulässige Abschalteinrichtung liegt vor, wenn durch diese Funktion die Wirkung des Emissionskontrollsystems schon unter üblichen Betriebsbedingungen wie sie im realen Straßenverkehr zu erwarten sind, verringert wird. Diesen Vorwurf habe Fiat nicht widerlegt, so das LG Cottbus.

Der Kläger habe gemäß § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Anspruch auf Schadenersatz, entschied das Gericht. Der Kaufvertrag kann nun rückabgewickelt werden und gegen Rückgabe des Fahrzeugs erhält der Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurück.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 26. Juni 2023 die Hürden für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal erheblich gesenkt. Danach sind Schadenersatzansprüche schon entstanden, wenn der Fahrzeughersteller nur fahrlässig gehandelt hat. „Mit Urteil vom 27. November 2023 hat der BGH  deutlich gemacht, dass diese Rechtsprechung auch auf Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato Anwendung findet. Voraussetzung ist, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt und der Käufer des Fahrzeugs dadurch geschädigt wurde“, sagt Rechtanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.


Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal




Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius

Beiträge zum Thema