Schadenersatz für Mercedes GLK 220 CDI im Abgasskandal
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Mercedes ist im Abgasskandal vom Landgericht Stuttgart ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in einem Mercedes GLK 220 CDI eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Anspruch auf Schadenersatz hat.
Der Kläger hatte den Mercedes GLK 220 CDI 4Matic im April 2016 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs OM 651 verbaut. In dem Fahrzeug kommt die sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung zum Einsatz. Die Funktion sorgt dafür, dass der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus reduziert wird. Im realen Straßenverkehr ist die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung jedoch kaum aktiv, so dass die Stickoxid-Emissionen wieder ansteigen. Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend.
Die Klage hatte Erfolg. In dem Fahrzeug werde eine unzulässigen Abschalteinrichtung verwendet. Es reiche nicht aus, wenn die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus, nicht aber unter realen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr eingehalten werde, stellte das LG Stuttgart klar und erteilte der Argumentation von Mercedes eine Absage.
Mercedes habe den Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und damit suggeriert, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und das Fahrzeug über eine uneingeschränkte Betriebserlaubnis verfügt. Dies stelle eine konkludente Täuschung dar, denn tatsächlich habe dem Fahrzeug aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung der Verlust der Zulassung gedroht, führte das Gericht aus.
Durch die Täuschung habe der Kläger schon mit Abschluss des Kaufvertrags einen Schaden erlitten. Es sei davon auszugehen, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung und dem drohenden Verlust der Zulassung nicht gekauft hätte. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden, entschied das LG Stuttgart. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs habe der Kläger Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.
„Im Abgasskandal bestehen gute Chancen, Schadenersatz gegen Mercedes durchzusetzen. Neben zahlreichen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Mercedes zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
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