Schadenersatzansprüche im Porsche Abgasskandal nicht verjährt

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Im Porsche-Abgasskandal können nach wie vor Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Für den Anlauf der dreijährigen Verjährungsfrist ist die Kenntnis des betroffenen Porsche-Käufers von seinem Anspruch entscheidend. Diese Kenntnis wird zumeist mit dem Erhalt des Rückruf-Schreibens vorausgesetzt. „Da viele Porsche-Halter den Rückruf erst im Laufe des Jahres 2019 erhalten haben, verjährt ihr Schadenersatzanspruch erst Ende 2022“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Nach Angaben von Porsche wurden auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) seit 2015 der Porsche Cayenne 4,2 Liter sowohl mit der Abgasnorm Euro 5 als auch Euro 6 zurückgerufen, ebenso der Cayenne 3,0 Liter der Abgasnorm Euro 6. Weitere Rückrufe trafen den Porsche Macan 3,0 Liter Euro 6 und den Porsche Panamera 4,0 Liter Euro 6. Bei den Modellen musste eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden.

Das KBA hat die Rückrufe zum Teil bereits 2018 angeordnet. Dennoch ist in den meisten Fällen die Verjährung noch nicht eingetreten, weil der Porsche-Halter den Rückruf mit der Aufforderung das Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen erst 2019 oder 2020 erhalten haben, so dass Verjährung noch nicht eingetreten ist.

Auch wenn der Rückruf bereits 2018 oder früher zugegangen ist, kann immer noch der Anspruch auf den sog. Restschadenersatz geltend gemacht werden. Der BGH hat mit Urteilen vom 21. Februar 2022 entschieden, dass dieser Anspruch gemäß § 852 BGB auch im Abgasskandal besteht (Az.: VIa ZR 8/21 und VIa ZR 57/21). Der Anspruch auf Restschadenersatz verjährt erst auf den Tag genau zehn Jahre nach Kauf des Autos.

„Der Restschadenersatzanspruch unterscheidet sich nicht wesentlich vom Schadenersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB. In beiden Fällen kann gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangt werden“, so Rechtsanwalt Gisevius. Eine Einschränkung gibt es: Der Anspruch auf Restschadenersatz besteht nur, wenn das Fahrzeug als Neuwagen gekauft wurde.

Dass im Porsche Abgasskandal Schadenersatzansprüche bestehen, haben schon zahlreiche Gerichte bestätigt. Zuletzt hat beispielsweise das OLG Schleswig mit Urteil vom 15. Februar 2022  bei einem Porsche Cayenne 4,2 Liter Schadenersatz zugesprochen (Az. 7 U 41/21).

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Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal



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