Schadensersatz für Opfer im Abgasskandal

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Die Kanzlei MBK Rechtsanwälte bereitet aktuell im Mandantenauftrag Schadensersatzforderungen gegen Händler der Volkswagen AG vor. Ganz speziell geht es aktuell um die Selbstanzeige von VW gegenüber dem Kraftfahrtbundesamt in Bezug auf die Überschreitung der Schadstoffwerte des VW T6.

Im vorerst noch außergerichtlichen Verfahren sollen die Händler aufgefordert werden, eine Schadensersatzforderung von ca. 20 % des Kaufpreises als Wertminderung zu akzeptieren oder sich andererseits auf die komplette Rückabwicklung des Kaufs aufgrund der Mangelhaftigkeit der Sache einzustellen.

Dieses Vorgehen im Rahmen der im Kaufrecht klar definierten Gewährleistungspflichten des Händlers empfiehlt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung aktuell allerdings nur den Eigentümern bereits seit Mitte 2015 ausgelieferter T6-Fahrzeuge.

Wer noch auf seinen Bulli wartet, sollte das weitere Verfahren rund um den aktuellen Auslieferungsstopp abwarten, da hier neben dem grundsätzlichen Schadensersatzanspruch noch Kosten für Mietwagen o.ä. hinzugerechnet werden sollten. Dr. Hartung: "Uns erreichten auch Anfragen von T6-Bestellern, die schon ihre Urlaubsfähren gebucht haben – auch über solche Kosten muss man reden. Die von uns vorgeschlagene Schadensersatzhöhe entspricht der gängigen Rechtsprechung."

Und weiter: "Mit der Forderung von Schadensersatz entsprechen wir dem grundsätzlichen Wunsch vieler T6-Besitzer oder T6-Besteller, die das Auto grundsätzlich als alternativlos bezeichnen und sich wirklich auf und über ihren Bulli vielfach in Erfüllung eines Lebenstraums freuen.

Die aktuellen Nachrichten verfolgt man mit einer Mischung aus Wut und Trauer. Udo Schmallenberg, der als Journalist die "IG T6" gemeinsam mit Dr. Hartung betreut: "Die Leute warten auf Informationen und erhalten sie nicht. Problematisch wird es, wenn das bisherige Auto schon im Rahmen der Abwrackprämie verschrottet wurde."

Die IG T6 versorgt schon über 300 Betroffene regelmäßig mit Informationen zum Thema.


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