2.000 Euro Schadensersatz für Verstoß gegen den Datenschutz

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Frau erhält Schadensersatz für Verstoß gegen den Datenschutz

Wie mit Fehlern beim Versand von vertraulichen Gesundheitsinformationen per E-Mail zu verfahren ist, hatten Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu entscheiden. Vorausgegangen war ein Beratungsgespräch für den Abschluss einer privaten Krankengeldversicherung. 

Die Klägerin forderte hierfür die Übersendung der Gesundheitsakte an. Zur schnelleren Bearbeitung des Anliegens stimmte die Klägerin der Übersendung der Akte auf dem elektronischen Weg per E-Mail zu. Der Fehler, der zur Klage führte, umfasst die Übersendung dieser vertraulichen Informationen an eine falsche E-Mail-Adresse. Die Klägerin sieht darin einen Bruch der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Oberlandesgericht Düsseldorf urteilt zugunsten der Klägerin

Nach der Anhörung und Darlegung der Beweise folgten die Richter des Oberlandesgerichtes in Düsseldorf der Auffassung der Klägerin, dass in diesem Fall ein Schaden entstanden sei. Der Klägerin wurde ein Schadensersatz in Höhe von 2000 Euro zugesprochen. 

Da es sich um einen unverschlüsselten Versand per E-Mail handelt, sei es nicht auszuschließen, dass der Empfänger der E-Mail direkten Zugriff auf aktuelle Beschwerden und weiter zurückliegende Gesundheitsinformationen der Klägerin erhalten hätte. Der zeitliche Rahmen, in welchem die Daten einer anderen Person zur Verfügung standen, wurde jedoch als zeitlich begrenzt angesehen, wodurch sich der Schadensersatzanspruch in diesem Fall reduziert hat.

Fehlender Datenschutz beschäftigt zunehmend auch deutsche Gerichte - Schadensersatz für Verstoß gegen den Datenschutz

Die digitale Speicherung von Daten hat es auch Datendieben erleichtert, mit nur einer Cyberattacke große Mengen an persönlichen Informationen in den eigenen Besitz zu bringen. Genutzt werden diese Informationen für den Weiterverkauf an Datenhändler oder zu Erpressungsversuchen. 

Verhandlungen, die sich um Missbrauch der DSGVO drehen, sind längst keine Seltenheit mehr vor deutschen Gerichten. Wer die unerlaubte Weitergabe der eigenen Daten nicht als Kavaliersdelikt betrachtet, sollte sich gleich von Anfang an einen fachkundigen Rechtsbeistand mit ins Boot holen. 

Mit der Hilfe unserer Kanzlei für Verbraucherrecht gelingt es, den Sachverhalt zu entschlüsseln und die Verantwortlichen auch auf dem Rechtsweg zur Verantwortung zu ziehen.                                                       

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