Schadensersatz nach Datenleck bei Facebook, WhatsApp und Co.: Haben Verbraucher eine Chance gegen diese Unternehmen?

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Nach Datenlecks bei Facebook, WhatsApp und Co. haben deren Nutzer ein Recht auf Schadensersatz. Aber haben sie überhaupt eine Chance, diesen gegen so mächtige Unternehmen durchzusetzen? 

Derzeit machen vermehrt beunruhigende Nachrichten die Runde: Bei großen Unternehmen wie Meta, zu dem Facebook, WhatsApp und Instagram gehört, oder auch Uber, Twitter oder LinkedIn hat es Datenlecks gegeben. Hacker konnten jeweils Millionen von Kundendaten abgreifen und im Internet öffentlich einsehbar machen. Dazu gehören vollständige Namensangaben, E-Mail-Adressen, Geburtstage oder Telefonnummern. 

Experten halten dies für eine große Gefahr, da die Täter durch die Menge der erbeuteten Nutzer-Daten täuschend echt aussehende SMS, E-Mails und andere digitale Nachrichten versenden und damit große Schäden verursachen können. Laut der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Unternehmen für einen sicheren Umgang mit persönlichen Daten der Nutzer sorgen. Bei einem Verstoß dagegen haben Betroffene nach Art. 82 DSGVO Recht auf Schadenersatz. 

Aber können Verbraucher sich überhaupt gegen diese Global Player durchsetzen? »Erfahrungsgemäß winken viele Verbraucher an diesem Punkt ab, da sie glauben, gegen einen so mächtigen Konzern keine Chance zu haben«, weiß Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing. »Das ist aber falsch. Die Nutzer von Facebook, WhatsApp und Co haben das Recht, ihre Ansprüche geltend zu machen – und das sollten sie auch tun. Denn je mehr Verbraucher sich gegen diesen schlampigen Umgang mit ihren sensiblen Daten wehren, umso mehr setzen sie die Unternehmen damit unter Druck, mehr für Datensicherheit zu sorgen.« 

Mittlerweile haben erste Gerichte in Deutschland verbraucherfreundlich in diesem Punkt geurteilt. So hat beispielsweise das LG Zwickau im September 2022 (Az.: 7 O 334/22) Facebook verurteilt, einem User 1.000 Euro Schadensersatz zu zahlen. Außerdem hatte das LG Oldenburg im Oktober 2022 mit einem Versäumnisurteil (Az.: 5 O 1809/22) einem Nutzer 3.000 Euro zugesprochen. 

Laut Rechtsanwalt Dreschhoff sollten betroffene Nutzer sich rechtlich beraten lassen, welche Maßnahmen sinnvoll sind und welche Möglichkeiten für sie bestehen. »Die genannten jüngsten Urteile zeigen, dass Verbraucher hier durchaus gute Erfolgschancen haben. Jahrelang wurden Datenschutzverstöße von großen Unternehmen nicht geahndet. Jetzt aber haben erste deutsche Gerichte reagiert und sich auf die Seite der Verbraucher gestellt. Außerdem hat es in Europa mittlerweile Strafen in Millionenhöhe gegen diese Unternehmen gegeben. Als Verbraucherkanzlei setzen wir uns dafür ein, dass diese Entwicklung weitergeht. Unser Expertenteam berät Betroffene unverbindlich zum Thema Datenleck bei Facebook, WhatsApp und Co.« 

Möchten auch Sie im Zusammenhang mit dem Facebook-Datenleck Schadensersatzansprüche gegen den Meta-Konzern geltend machen? Dann helfen wir Ihnen gern weiter – schnell und unkompliziert. Unter www.baumeister-rosing.de/datenleck_bei_facebook/ können Sie kostenlos und unverbindlich prüfen, ob Sie betroffen sind. Sollte dies der Fall ein, beraten wir Sie gern in einem kostenfreien Erstgespräch. Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing – wir machen uns für Sie stark! 

Foto(s): Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing


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