Schadensersatz nach einem Unfall mit einem E-Bike oder Pedelec

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E-Bikes und Pedelecs erfreuen sich wachsender Beliebtheit, was zu einer Zunahme von Unfällen im Straßenverkehr führt. Juristisch gibt es keinen Unterschied bei Unfällen mit E-Bikes im Vergleich zu herkömmlichen Fahrrädern in Bezug auf die Haftung. E-Bikes tragen keine erhöhte Betriebsgefahr im Vergleich zu Autos oder Motorrädern, außer im Fall von S-Pedelecs, die als Kleinkrafträder gelten und somit bestimmte Pflichten für den Fahrer beinhalten. Bei einem Unfall ist die Hinzuziehung der Polizei empfehlenswert. Schadensersatzansprüche nach einem Unfall mit einem E-Bike unterscheiden sich nicht von anderen Verkehrsunfällen, wobei sowohl materielle als auch immaterielle Schäden geltend gemacht werden können. Bei erheblichen Personenschäden, ist die Einbeziehung eines Rechtsanwalts für die Unfallregulierung ratsam, dessen Kosten in der Regel vom Unfallverursacher getragen werden. Rechtsanwalt Julian Jakobsmeier, Fachanwalt für Medizinrecht und für Verkehrsrecht, ist bundesweit in der Unfallregulierung bei Personenschäden nach Verkehrsunfällen tätig.

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E-Bikes und Pedelecs werden immer beliebter. Im Jahr 2020 waren in Deutschland bereits über 5 Millionen Fahrräder mit Elektroantrieb unterwegs. Mit der steigenden Anzahl an E-Bikes im Straßenverkehr nimmt auch die Zahl der Unfälle mit Beteiligung von E-Bikes zu. Da Nutzer von E-Bikes häufig schneller unterwegs sind als andere Fahrradfahrer und E-Bikes (zumindest bisher) vermehrt von Senioren genutzt werden, sind E-Bikefahrer häufiger als Fahrradfahrer in Verkehrsunfälle verwickelt. Nach einem Unfall mit einem E-Bike stellen sich die Betroffenen dann viele Fragen, von denen einige ausgewählte Fragen im Folgenden beantwortet werden sollen.

 

Macht es einen Unterschied ob ich einen Unfall mit einem E-Bike oder mit einem normalen Fahrrad habe?

Nein, haftungsrechtlich macht es erst einmal keinen Unterschied ob der Unfallgeschädigte mit einem E-Bike oder mit einem herkömmlichen Fahrrad unterwegs war. Dem E-Bike selbst wohnt keine erhöhte Unfallgefahr inne. Einem E-Bike wird im Gegensatz zu Autos, Motorrädern und Motorrollern keine Betriebsgefahr zugerechnet. 

Handelt es sich um einen Unfall zwischen einem E-Bikefahrer und einem Fahrradfahrer oder einem Fußgänger, muss im Einzelfall geprüft werden, wer den Unfall verursacht/zu verantworten hat. Autofahrer tragen bei einem Unfall mit einem Fahrrad oder einem E-Bike aufgrund der einem Auto anhaftenden Betriebsgefahr in der Regel zumindest eine Teilschuld. Nur in Ausnahmefällen kann ein Autofahrer sich von der Teilschuld befreien, wenn er in einen Unfall mit einem Fußgänger, einem Fahrrad oder einem E-Bike verwickelt war.

Vorstehendes gilt jedenfalls für „normale“ Pedelecs bzw. E-Bikes mit einem Hilfsmotor, der Geschwindigkeiten bis zu 25 km/h unterstützt und bei denen die Anfahrhilfe das Pedelec auf nicht mehr als 6 km/h beschleunigt.

Etwas anderes kann für sogenannte S-Pedelecs selten. Hierbei handelt es sich um Zweiräder mit stärkerem Hilfsmotor der beim Treten in die Pedale bis zu 45 km/h unterstützen darf. Rechtlich gelten S-Pedelecs als Kleinkrafträder was bedeutet, dass beim Fahren ein Helm getragen werden muss und, dass einem solchen Rad eine Betreibsgefahr anhaften kann.


Sollte die Polizei gerufen werden, wenn ich mit einem E-Bike in einen Unfall verwickelt war.

Nach einem Verkehrsunfall ist es immer ratsam die Polizei hinzuzuziehen. Ein Verkehrsunfall stellt für die Betroffenen eine Extremsituation dar. Die Polizei nimmt die Daten der Unfallbeteiligten und etwaiger Zeugen in einem Unfallbogen auf. Die Beteiligten des Verkehrsunfalls müssen allerdings vor Ort keine Angaben zum Unfallhergang machen.

Zum richtigen VErhalten nach einem Verkehrsunfall siehe auch:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wie-verhalte-ich-mich-nach-einem-verkehrsunfall_170866.html


Welche Ansprüche habe ich nach einem Unfall mit einem E-Bike?

Die Schadensersatzansprüche nach einem Unfall mit einem E-Bike unterscheiden sich grundsätzlich nicht von anderen Schadensersatzansprüchen nach Verkehrsunfall. Der Schädiger hat grundsätzlich den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre. Zu unterscheiden sind materielle Schäden und immaterielle Schäden. Als materieller Schaden kommt in erster Linie der Schaden an dem E-Bike selbst in Betracht. Nach einem Unfall mit einem Auto wird das E-Bike häufig irreparabel sein oder es wird ein sogenannter wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen. Ein Sachverständigengutachten kann hier Klarheit schaffen. Da die Kosten eines E-Bikes deutlich höher sind als die Kosten eines einfachen Fahrrades, kann bereits der Fahrradschaden bei mehreren Tausend Euro liegen. Hinzu kommen Kosten für einen beschädigten Fahrradhelm, Kleidung, ein Ersatzfahrrad bzw. Ersatz E-Bike etc. Darüber hinaus sind viele weitere für die Geschädigten häufig unbekannte materielle Schadenspositionen erstattungsfähig. Diese können hier aber nicht abschließend aufgezählt werden.

 

Schmerzensgeld bei einem Unfall mit einem E-Bike

Als immaterieller Schaden kommt vor allem ein angemessenes Schmerzensgeld in Betracht. Häufig kommt es, insbesondere bei Zusammenstößen mit Autos, zu nicht unerheblichem Personenschäden die einen Krankenhausaufenthalt und eine langwierige Heilbehandlung nach sich ziehen. Insbesondere bei Dauerschäden nach einem Unfall mit einem E-Bike sind hohe Schmerzensgeldansprüche denkbar.

 

Kann ich einen Rechtsanwalt mit der Unfallregulierung beauftragen?

Ja, nach einem Unfall mit einem E-Bike kann, insbesondere wenn ein Personenschadensrecht eingetreten ist, sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet und mit der Unfallregulierung beauftragt werden. Die Rechtsanwaltskosten gehören zu den Kosten, die der Unfallverursacher zu ersetzen hat. Bei einer Teilschuld zahlt regelmäßig die eigene Rechtsschutzversicherung.

 

Julian Jakobsmeier

Rechtsanwalt und

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

(Der Autor ist in der Unfallregulierung bei Personenschäden nach Verkehrsunfällen bundesweit tätig)

Foto(s): https://www.pexels.com/de-de/foto/zerbrochen-boden-fahrrad-kaputt-6225048/


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