Schadensersatz vom Verkäufer? Wichtig: Fristen setzen - auch beim Kauf eines (kranken) Tieres!

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Haustiere vor einer rosa Wand

Bei einem Kauf von zwei Katzen, die sich als krank herausstellten, entschied das Landgericht Lübeck am 07.03.2024 (Az.: 14 S 92/21), dass Schadensersatzansprüche im Falle eines kranken Tieres eine angemessene Fristsetzung zur Nacherfüllung vom Verkäufer erfordern, gemäß §§ 437 Nr. 3, 440 BGB. Die Klägerin, die Schadensersatz verlangte, nachdem die Tiere unmittelbar nach dem Kauf behandelt werden mussten, konnte nicht beweisen, dass zum Zeitpunkt, als weitere Behandlungskosten geltend gemacht wurden, ein Notfall vorlag, der eine Fristsetzung entbehrlich gemacht hätte. Das Urteil hebt hervor, dass selbst bei notwendiger sofortiger tierärztlicher Behandlung nach dem Kauf, Verkäufern die Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben werden muss, es sei denn, ein eindeutiger Notfall liegt vor. Diese Regelung betont die allgemeine Bedeutung von Fristen im Kaufrecht.

Beim Kauf eines Tieres erwarten Verbraucher nicht nur ein gesundes Haustier, sondern auch die Sicherheit, dass sie im Falle von Problemen angemessen entschädigt werden. Doch was passiert, wenn sich nach dem Kauf herausstellt, dass das Tier krank ist? Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Lübeck vom 07.03.2024 (Aktenzeichen: 14 S 92/21) wirft Licht auf diese Frage und betont die Bedeutung von Fristen und Notfällen im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen.

Hintergrund des Falles

Im vorliegenden Fall hatte eine Klägerin zwei Katzen erworben, die sich jedoch als krank herausstellten. Sie verlangte daraufhin Schadensersatz vom Verkäufer, argumentierend, dass sie unverzüglich einen Tierarzt aufsuchen durfte und somit keine Frist zur Nacherfüllung setzen musste. Das Amtsgericht Reinbek gab ihr recht, jedoch wurde dieses Urteil in der Berufung abgeändert. Das Landgericht Lübeck entschied, dass die Klägerin dem Verkäufer keine angemessene Frist gesetzt hatte, was eine Voraussetzung für den Schadensersatzanspruch gemäß §§ 437 Nr. 3, 440 BGB ist.

Entscheidung des Gerichts

Entscheidend für das Urteil war die Frage, ob ein Notfall vorlag, der eine unverzügliche tierärztliche Behandlung erforderte und somit eine Fristsetzung entbehrlich gemacht hätte. Die Klägerin behauptete, dass die Tiere am Tag nach dem Kauf bereits stationär aufgenommen werden mussten, was einen solchen Notfall darstellte. Jedoch ergab die Beweisaufnahme, dass dieser Notfall offensichtlich nicht mehr vorlag, als die Klägerin später weitere Behandlungskosten geltend machte. Zu diesem Zeitpunkt war bereits klar, dass die Katzen krank waren und eine Behandlung erforderlich war, sodass eine Fristsetzung möglich gewesen wäre.

Rechtliche Bedeutung

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung von Fristen im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen beim Kauf. Selbst wenn ein Tierarztbesuch unmittelbar nach dem Kauf erforderlich ist, sollte dem Verkäufer die Gelegenheit gegeben werden, selbst tätig zu werden. Ohne eine angemessene Fristsetzung können Verbraucher keine Schadensersatzansprüche geltend machen, es sei denn, es liegt ein klarer Notfall vor. Dieser Grundsatz gilt nicht nur beim Kauf eines Tieres, sondern generell im Kaufrecht.

Foto(s): Titelbild von huoadg5888 from Pixabay

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