Scheidung in Bosnien und Herzegowina

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Das Ehescheidungsverfahren wird durch einen Vorschlag, einen Antrag oder eine Klage beantragt.

Die Ehescheidung erfolgt beim zuständigen Gericht: wo die Ehe geschlossen wurde oder dort, wo die Ehepartner zuletzt gemeinsam in Bosnien und Herzegowina gewohnt haben.

Ehepartner, die keine gemeinsamen minderjährigen Kinder haben, müssen nicht durch das Verfahren der Versöhnung, sondern können sofort die Ehescheidung beantragen persönlich oder durch einen Anwalt.

Vor dem Beginn des Ehescheidungsverfahrens, müssen Ehepartner, die gemeinsame oder adoptierte minderjährige Kinder haben oder Kinder, für die das Elternrecht verlängert wurde, durch das Versöhnungsverfahren des Sozialamtes in ihrem gemeinsamen Wohnort.

Durch Vorschlag, Antrag oder in der Klage, sowie auch im ganzen Verfahren, können beide Seiten Forderungen stellen, die zur Lösung des Sorgerechts für die Kinder, Unterhalt für den Ehepartner und der Unterhalthöhe beitragen.

Vor dem Erscheinen beim Gericht:

Zum Antrag der einvernehmlichen Ehescheidung oder Klage muss dem Gericht Folgendes zugestellt werden:

  1. Heiratsurkunde
  2. Geburtsurkunden für die minderjährigen Kinder (wenn Sie minderjährige Kinder haben)
  3. Insofern Sie einen Versorgungsausgleich beantragt haben, müssen Sie alle notwendigen Unterlagen als Beweis für Ihren Antrag einholen.

Nach Zustellung aller klaren und richtig formulierten Vorschläge oder Scheidungsanträge setzt das Amtsgericht den Termin für die Vorverhandlung fest, Ihr Anwalt wir rechtzeitig darüber informiert.

Bei der Vorverhandlung bei einer Ehescheidung in Bosnien und Herzegowina werden den Ehegatten Möglichkeiten zur Versöhnung dargelegt, wenn die Versöhnung nicht erfolgreich war, werden die Beweise dargelegt. Nach der nicht erfolgreichen Versöhnung und dem Vorlegen der Beweise wird in 30 Tagen der Termin für die Hauptverhandlung festgelegt, bei der beide Ehepartner oder ihre Anwälte verhört werden, es werden Beweise vorgelegt und es wird das Urteil über die Ehescheidung erlassen.

Einvernehmliche Ehescheidung in Bosnien und Herzegowina

Eine Art der Ehescheidung in Bosnien und Herzegowina ist die einvernehmliche Ehescheidung der Ehepartner.

Die einvernehmliche Ehescheidung ist bei den Ehepartner möglich, die eine gute Kommunikation beibehalten haben und die bereit sind, alle für die Ehescheidung wichtigen Fragen einvernehmlich zu lösen.

Die einvernehmliche Ehescheidung bezieht sich auf den Artikel 55. des Familiengesetzes, der lautet:

„Artikel 55.

(1) Das Gericht wird die Ehe scheiden, die einvernehmlich stattfindet, wenn es keine gemeinsamen minderjährigen Kinder oder adoptierte Kinder gibt oder Kinder, für die ein verlängertes Elternrecht besteht.

(2) Wenn einer der Ehepartner vor dem Urteilsspruch der Ehescheidung seine Entscheidung über die einvernehmliche Scheidung zurückzieht, wird das Verfahren eingestellt.“

Das einvernehmliche Ehescheidungsverfahren wird vom Anwalt schriftlich beantragt und beide Ehepartner sagen aus, dass sie einer einvernehmlichen Ehescheidung zustimmen und bestätigen, dass alle Bedingungen aus dem Artikel 55. des Gesetzes erfüllt sind.

Die Aussage muss von beiden Ehepartnern unterschrieben sein oder von ihren Anwälten, und sie müssen alle formellen Bedingungen nach dem Gesetz von Bosnien und Herzegowina erfüllen.

Als Beweis wird zusammen mit dem Antrag der Auszug aus dem Geburtenregister der (minderjährigen und volljährigen) Kinder und die Heiratsurkunde beigelegt.

Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina



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