Scheidung per Videokonferenz - ist das schwer?

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Der Wunsch nach einer möglichst kostenarmen und unaufwändigen Scheidung kann mehr und mehr durch die sogenannte Online-Scheidung erfüllt werden. Jedoch scheuen sich einige vielleicht noch davor, da sie den Umgang mit Technologie und insbesondere Videotelefonaten oder –konferenzen nicht gewohnt sind. Deswegen soll in diesem Artikel einmal Abhilfe dagegen geschaffen werden. Und selbst wenn der am Ende jeder Scheidung stehende Gerichtstermin tatsächlich auch dort vorgenommen wird und nicht online (dem Antrag darauf wird nicht immer stattgegeben), spart es Zeit und Geld, die Kommunikation davor per Videokonferenz abhalten zu können, und es hilft zu wissen, wie einfach dies ist.

Was ist eine Videokonferenz?

Im Grunde handelt es sich bei einer Videokonferenz um ein Telefonat, das durch visuelle Elemente erweitert wird und bei dem mehrere Teilnehmer miteinander kommunizieren können. Videokonferenzen verbessern die Kommunikation über die Ferne, indem sie eine Interaktion ermöglichen, die fast so persönlich ist, wie wenn die Menschen tatsächlich zusammen wären, ohne dass die Teilnehmenden sich an einem festen Ort versammeln müssen

Dadurch wird auch eine Möglichkeit geschaffen, dass Richter/in, Anwälte und Scheidungswillige zusammen in einer Videokonferenz zusammengeschaltet sind und bei Zustimmung aller Beteiligten die Scheidung abwickeln können.

Ist die Scheidung per Onlinekonferenz in Deutschland erlaubt?

Gemäß § 128a der Zivilprozessordnung kann das Gericht bisher entweder auf Antrag oder von sich aus den an einem Zivilprozess Teilnehmenden erlauben, eine Gerichtsverhandlung mithilfe von Videokonferenztechnologie abzuhalten. Die Entscheidung darüber obliegt dem Gericht selbst, welches nach sorgfältiger Abwägung urteilt.

Lange scheiterten reine Online-Verfahren häufig daran, dass die benötigte Technologie in den Gerichten nicht verfügbar war oder das Gericht einfach nicht gewillt war, eine Videoübertragung einzurichten. Seit einem Präzedenzfall im Jahr 2014 können Paare, die sich scheiden lassen wollen, grundsätzlich rein virtuell im Gerichtssaal anwesend sein. Trotz der bisherigen Zurückhaltung deutscher Gerichte wird erwartet, dass die Möglichkeit, Prozessbeteiligte jeder Art über Videokonferenz hinzuzuziehen, in der Zukunft immer häufiger genutzt werden wird -  § 128a ZPO wird deswegen auch bald wohl neu formuliert.

Gut. Wie funktioniert eine Videokonferenz?

Für eine Videokonferenz können Sie diverse Geräte wie Computer, Tablet oder Handy nutzen. Sollten Sie sich zu denjenigen zählen, die sich eher in den älteren Jahrgängen befinden und möglicherweise Respekt vor Technologie haben – keine Sorge, wir versichern Ihnen, dass die Teilnahme an einem Videogespräch nichts Kompliziertes ist und auch für Sie umsetzbar sein wird.

Ihr PC oder Handy muss im Wesentlichen drei Sachen können:

  • über Internetfähigkeit / Internetanschluss verfügen,
  • eine Sprachausgabe (Lautsprecher) haben und
  • ein Mikrophon.

Alle drei Sachen sind standardmäßig auf den meisten Endgeräten installiert. Ist auf Ihrem Gerät bereits ein Internet-Browser installiert, ist dies schon einmal ein Indiz, dass alles funktionieren wird. Sie können sich noch überlegen, ob Sie einen Kopfhörer nutzen wollen, um die anderen Teilnehmer zu verstehen, oder darauf verzichten. Erfahrungsgemäß sollten Sie einen benutzen, da es sonst zu Tonüberlappungen kommen könnte.

Bei iurFRIEND keine zusätzliche Software nötig

Je nachdem, über welches System die Videokonferenz abgehalten werden soll, muss man sich noch eine Software (PC) oder App (Handy) downloaden. Dies ist kein Hexenwerk – bei uns finden die Videokonferenzen jedoch ausnahmslos ohne diese Erforderlichkeit statt. Sie bekommen stattdessen per E-Mail einen Link zugesandt, öffnen diesen, erlauben ggf. per Mausklick noch die Verwendung Ihrer Tonein- und ausgänge und sind in der Konferenz angekommen.

Der Link dieser Konferenz wird nur an die Beteiligten versendet und kann von anderen nicht erraten werden. Die Konferenz wird nicht aufgezeichnet, weder vom Anbieter des Systems noch von irgendeinem Beteiligten.

Scheidung per Videokonferenz lohnt sich

Nicht nur Personen, die an sich Weg und Zeit sparen wollen, nutzen die Möglichkeiten einer fernmündlich abgehaltenen Scheidung. Auch diejenigen, die zum Beispiel im Ausland wohnen und nicht herfliegen können oder nur unter extrem widrigen Bedingungen, generell nicht reisefähige Personen oder Mandanten mit einer Beeinträchtigung der Sinne greifen gern auf die Vorteile der Online-Scheidung zurück. Sollten Sie über diesen Artikel hinausgehende Fragen zur Technik, oder eben auch zur Scheidung haben, wenden Sie sich vertrauensvoll und unverbindlich über das unten stehende Kontaktformular an uns.

Eine Scheidung ist höchstwahrscheinlich ein bedeutender Vorgang in Ihrem Leben, und auch die Details zu Beginn sind wichtig, weswegen wir Ihnen schon bei der Vorbereitung unbedingt zur Seite stehen möchten.

Foto(s): iurFRIEND

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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