Scheinprivat: eBay-Abmahnung v. Rechtsanwalt Lutz Schröder f. Bianca Starck-Lemme+Dorian Lemme GbR

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Uns wurde eine Abmahnung aus dem Hause des Rechtsanwaltes Lutz Schröder vorgelegt. Diese Abmahnung wurde von der Kanzlei RA Lutz Schröder im Auftrag der Bianca Starck-Lemme und Dorian Lemme GbR aus Stadtoldendorf bearbeitet und versendet.

Die Bianca Starck-Lemme und Dorian Lemme GbR vertreibt u. a. über den eBay-Shop hoerspielhausen diverse gebrauchte Tonträger und DVDs.

Im aktuellen Fall wurde ein (vermeintlich) privater eBay-Verkäufer abgemahnt. In der Abmahnung wird ausgeführt, dieser treibe Handel in einem gewerblichen Umfang und erfülle dabei die gesetzlichen Pflichten nicht.

Scheinprivate eBay-Verkäufer behindern den fairen Wettbewerb! – Wirklich?

Erneut möchten wir aber auch darauf aufmerksam machen, dass die Existenz von sog. scheinprivaten Verkäufern für die gewerblichen Anbieter ein nicht zu ernst zu nehmendes Problem ist. Somit könnte der Abmahnung durchaus ein berechtigtes Interesse zugrunde liegen. Mehr zu dieser Thematik erfahren Sie auch in unserem Blog: 

http://e-commerce-kanzlei.de/schein-private-ebay-haendler-bedrohen-den-fairen-wettbewerb-und-verbraucherschutz/

Unwissenheit schütz vor Strafe – oder etwa nicht?

Allerdings muss ebenso beachtet werden, dass die Empfänger einer solchen Abmahnung regelmäßig unwissend sind und nicht mit Absicht gegen gesetzliche Regelungen verstoßen. Nicht selten ist diesen Anbietern die Grenze zum gewerblichen Handeln vollkommen unbekannt. Über diese Situation haben wir bereits berichtet: 

http://e-commerce-kanzlei.de/rechtsblog/aktuelle-themen/ebay-haendler-noch-privat-oder-schon-gewerblich/

Dennoch muss festgehalten werden, dass ein rechtswidriges Verhalten grundsätzlich nicht konsequenzlos bleibt und das auch hier der Grundsatz „Unwissenheit schütz vor Strafe nicht” uneingeschränkt gilt.

Aber was sollen Sie nun tun, falls auch Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Vor Allem müssen Sie Ruhe bewahren! Nur so können Sie größere Nachteile vermeiden. Sie sollten auch die gesetzte Frist einhalten.

Wie ist zu reagieren?

Zunächst müssen Sie unbedingt sicherstellen, dass Sie, sofern Sie eine Unterlassungserklärung abgeben, vor dieser Abgabe alle Angebote rechtskonform gestalten und notwendigen Korrekturen vornehmen. In Zukunft dürfen Sie dann nur noch unter Beachtung der gesetzlichen bzw. nunmehr auch vertraglichen Verpflichtungen Produkte zum Kauf offerieren. Andernfalls laufen Sie Gefahr, wegen Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet zu sein.

Sofern Sie allerdings zu Unrecht abgemahnt worden sind, gibt es diverse Möglichkeiten zur effektiven Verteidigung gegen diese Abmahnung. Wir haben eine Übersicht der Reaktionsmöglichkeiten für Sie zusammengestellt: http://e-commerce-kanzlei.de/wie-sollten-sie-auf-eine-abmahnung-reagieren/

Fakten zum aktuellen Fall:

Mit der vorliegenden Abmahnung wird im Namen der Bianca Starck-Lemme und Dorian Lemme GbR die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Ausgleich der entstandenen Rechtsanwaltsgebühren auf Basis eines Streitwertes in Höhe von 7.500 Euro gefordert. Dies führt zu einer Kostennote in Höhe von 612,80 Euro.

Weitere Informationen zu diesem Fall finden Sie auf unserer Seite: 

http://e-commerce-kanzlei.de/scheinprivate-ebay-verkaeufer-abmahnung-von-rechtsanwalt-lutz-schroeder-im-auftrag-der-bianca-starck-lemme-und-dorian-lemme-gbr/

Vorsicht: sehr weite Unterlassungserklärung

Unserer Meinung nach ist die beigefügte Unterlassungserklärung sehr weit gefasst ist. Wir sind der Ansicht, dass die von der Gegenseite gewählten Formulierungen zu ausufernd sind. Ob allerdings schon aus diesem Grund ein Rechtsmissbrauch angenommen werden kann, ist fraglich. Wir raten Ihnen jedoch, die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltlichen Rat und rechtskonforme Modifizierung zu unterschreiben.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

www.e-commerce-kanzlei.de

Unser Service: Kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung:

Fax: 0221 / 4490 5738

Upload-Formular: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch:

Notfall-Nummer: 0172 / 2083 111

Stand der Bearbeitung: 04/2016

Updates zu diesem Sachverhalt finden Sie hier: http://e-commerce-kanzlei.de/scheinprivate-ebay-verkaeufer-abmahnung-von-rechtsanwalt-lutz-schroeder-im-auftrag-der-bianca-starck-lemme-und-dorian-lemme-gbr/


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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