Schlafmittel ohne Rezept online bestellt – mache ich mich strafbar?

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Schlafmittel bzw. Hypnotika sind Medikamente die beruhigend wirken und Schlafstörungen bekämpfen sollen. Es gibt sie in unterschiedlichen Darreichungsformen (meist flüssig oder als Tabletten) und basierend auf verschiedenen, pflanzlichen oder synthetischen Wirkstoffen. Vor allem die stärkeren synthetischen Präparate können bereits nach kurzer Zeit abhängig machen, und unterliegen daher strengen Kontrollen. Das heißt konkret, man erhält sie entweder nur unter Vorlage einer ärztlichen Verschreibung oder überhaupt nicht, da sie in Deutschland nicht zertifiziert, also illegal sind. Nun gibt es aber im Internet, auf vergleichsweise seriös daher kommenden Plattformen, die Möglichkeit, sich diese Schlafmittel auch rezeptfrei liefern zu lassen. Gerade, wenn man das Gefühl hat, dass man ohne sie garnicht mehr schläft, und die ärztlich verschrieben Menge nicht ausreicht, scheint das sehr praktisch. Doch ist das überhaupt legal? Und, wenn nicht, was kann dann passieren?


Im folgenden Rechtstipp erfahren Sie:

- Wie Schlafmittel rechtlich beurteilt werden

- Ob man rezeptpflichtige Mittel online rezeptfrei bestellen darf

- Ob das rezeptlose Bestellen von Schlafmitteln eine Straftat ist

- Welche Strafen drohen können

- Was passieren kann, wenn Sie Schlafmittel ohne Rezept bestellt haben

- Was Sie tun sollten


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Wie ist die rechtliche Einordnung von Schlafmitteln?

Schlafmittel (Hypnotika) sind, je nach ihrer Wirkungsweise, zu den Sedativa oder den Narkotika zu rechnen. Sie gehören zu den verkehrs- und verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln (Anlage III zu § 1 Abs. 1 BtMG). Ihr Umgang ist durch die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) geregelt. Diese besagt, dass man sie als fertige Präparate (also in Form eines bestimmten zugelassenen Medikamentes) konsumieren, besitzen und erwerben darf, sofern man über ein Rezept verfügt, in dem die konsumierbare Höchstmenge festgelegt ist.


Darf man rezeptpflichtige Mittel online rezeptfrei bestellen?

Bei einem Großteil der Internetanbieter, die behaupten, Ihnen umstands- und verschreibungsfrei Medikamente ins Haus zu liefern, handelt es sich um Betrügerfirmen, die weder liefern können noch wollen. Die wenigen Anbieter, die tatsächlich mit dem Versand rezeptpflichtiger Medikamente an Privatpersonen ein Geschäft machen, tun dies illegal. Denn entgegen allen Behauptungen auf ihren Internetseiten ist es prinzipiell verboten, verschreibungsfähige Medikamente online rezeptfrei anzubieten.


Ist das Bestellen von Schlafmitteln ohne Rezept eine Straftat?

Der Erwerb eines verschreibungsfähigen Betäubungsmittels ohne Rezept stellt einen strafbaren Verstoß gegen § 29 I Nr. 1 BtMG dar. Wer unerlaubt Betäubungsmittel bestellt erfüllt den Tatbestand des Erwerbs - auch, wenn die Tabletten gar nicht beim Käufer ankommen. Wenn doch, ist zusätzlich der Tatbestand des Besitzes erfüllt. Wer aus dem Ausland bestellt, sodass die Sendung erst über die Grenze nach Deutschland gebracht werden muss, erfüllt außerdem den Tatbestand der Einfuhr.


Welche Strafen drohen für unerlaubte Einfuhr, Erwerb und Besitz von Schlafmitteln?

Gemäß § 29 BtMG werden unerlaubter Erwerb, Besitz oder die Einfuhr von Betäubungsmitteln mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft. Für die Höhe der Strafe ist die Schwere der Schuld, die vorliegende Menge an Wirkstoff, und die Tatumstände des Einzelfalles entscheidend. Wer sich noch nie in Zusammenhang mit Drogen etwas hat zu Schulden kommen lassen, hat keine Haftstrafe zu erwarten.


Was kann passieren, wenn ich online ein Schlafmittel ohne Rezept bestellt habe?

Im besten Falle passiert gar nichts, dann haben Sie Glück gehabt, und sollten in Zukunft die Finger davon lassen. In der Regel, vor allem, wenn Ihre Schlafmittelsendung aus dem Ausland kommt, wird der Zoll die Sendung kontrollieren. Es ist wohl nicht davon auszugehen, dass Sie ein Päckchen bestellt haben, das der rezeptgemäßen Höchstmenge entspricht, sondern eine größere Menge, die nicht an private Personen ausgegeben werden darf. Ihre Sendung wird einbehalten, und ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eröffnet. Sie erhalten dann Post von der Zollbehörde oder der Polizei, in der man Ihnen mitteilt, dass gegen Sie wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt wird, und Sie sich zu den Vorwürfen äußern mögen.


Was soll ich tun, wenn gegen mich ermittelt wird?

Wenn man Sie zu einer Anhörung vorlädt, sagt man Ihnen nicht, wie die Beweislage gegen Sie aussieht, sondern bittet Sie einfach höflich, etwas zur Sache zu sagen. Anschließend wird man Ihnen Fragen stellen, die so konzipiert sind, dass Sie sich durch die Antwort selbst belasten.

Sie sind gesetzlich weder verpflichtet, eine Aussage zu machen, noch überhaupt zu einer Vorladung zu erscheinen. Wenn Sie also kein ärztliches Rezept für die bestellte Menge Schlafmittel vorweisen, und damit die ganze Sache aus der Welt schaffen können, sollten Sie nicht zur Polizei gehen, und keinerlei Angaben zur Sache machen.

Stattdessen sollten Sie umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht einschalten. Dieser kann den Behörden mitteilen, dass er Sie vertritt, und Einsicht in die Ermittlungsakte verlangen, um zunächst einmal die gegen Sie erhobenen Vorwürfe zu prüfen und sich die Beweislage anzusehen. Diese ist häufig sehr dünn, und unter Umständen lässt sich die Einstellung des Verfahrens erwirken.

Falls nicht, kann Ihr Anwalt, basierend auf der Ermittlungsakte gemeinsam mit Ihnen eine möglichst wirksame Verteidigungsstrategie erarbeiten, sodass Sie möglichst glimpflich aus der Sache wieder herauskommen.


Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht, insbesondere Betäubungsmittelstrafrecht, spezialisiert und vertreten Sie bundesweit.

Wenn Sie Schlafmittel ohne Rezept bestellt haben, kontaktieren Sie uns einfach per Telefon, Email oder das Kontaktformular, und nutzen Sie unsere kostenlose, unverbindliche Erstberatung.





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