Schlechte Bewertung erhalten? DAS sollte immer Ihr erster Schritt sein.

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Sie haben eine negative Bewertung bei Google, Jameda oder Kununu erhalten und fragen sich, ob Sie etwas dagegen tun können? Die Antwort ist: Ja, das können Sie.

Zugegeben, mit dieser Antwort allein ist Ihnen wenig geholfen. Sie wollen daher sicher wissen, was genau Sie tun können? Die Antwort hierauf ist: Lassen Sie sich zunächst vom Plattformbetreiber (z.B. Google, Jameda oder Kununu) nachweisen, dass der Verfasser Sie überhaupt bewerten durfte.

Sie haben das Recht auf einen Nachweis 

Denn bevor Sie sich nun umfassend einlesen und viel Zeit mit der Frage verbringen, ob eine Bewertung nun eine Meinungsäußerung oder eine Tatsachenbehauptung ist (wenn Sie das interessiert, lesen Sie hier weiter), sollten Sie bei Bewertungen eine grundsätzliche Sache wissen: Bewerten darf nur, wer eine Erfahrung mit Ihnen und Ihrem Unternehmen gemacht hat. Der Patient darf also den Arzt bewerten, der Arbeitnehmer den Arbeitgeber, der Kunde das Unternehmen, bei dem er Waren oder Dienstleistungen bezogen hat. Was nicht geht, ist, jemanden einfach „ins Blaue hinein“ zu bewerten.

Da Sie zunächst nicht wissen können, ob die negative Bewertung auf einer echten Erfahrung mit Ihnen beruht, können Sie zunächst vom Plattformbetreiber verlangen, einen entsprechenden Nachweis vom Bewerter einzuholen. Und an dieser Stelle erledigt sich die Sache häufig schon: Nach meiner Erfahrung melden sich mehr als 50% aller Verfasser auf diese Aufforderung nicht zurück, so dass die Bewertung dann gelöscht wird.

Was, wenn bei einer Bewertung der Klarname angezeigt wird?

Auch wenn Ihnen z.B. bei Google der Klarname des Verfassers etwas sagt, sollten Sie aus meiner Sicht einen Nachweis fordern. Ich habe in meiner anwaltlichen Praxis schon diverse Male erlebt, dass Klarname und Verfasser nicht identisch waren. Mal war es der Ehemann, der ohne Wissen seiner Frau über ihren Account einen Arzt bewertete, über den sich seine Frau beklagt hatte. Mal hatte jemand für alle Familienmitglieder Accounts angelegt, die dann plötzlich allesamt mit der Leistung einer Werbeagentur unzufrieden waren und schlechte Bewertungen abgaben.

Brauche ich für diese Nachweisforderung gegenüber der Plattform einen Anwalt?

Nein, brauchen Sie nicht. Sie können dies selbst tun. Unter diesen Links finden Sie jeweils ein Musterschreiben für Jameda und Kununu. Für Google lässt sich dies über von Google bereitgestellte Formulare erledigen. 

Da es nach meiner Erfahrung allerdings so ist - und vielleicht haben Sie es selbst auch schon erlebt - , dass das Schreiben eines Anwalts häufig schneller und zuverlässiger zum Ziel führt, sollten Sie am Ende nur überlegen, ob Sie Zeit und Nerven nicht gewinnbringender für andere Dinge verwenden wollen. In diesem Fall kann die Beauftragung eines Anwalts gut investiertes Geld sein.

Melden Sie sich gern bei mir, falls Sie weitere Fragen haben. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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