Probleme mit XXXLutz - Tipps eines Rechtsanwalts
- 1 Minuten Lesezeit

Derzeit erreichen mich verstärkt Anfragen von Kund:innen, die mit ihrer Reklamation und Beschwerde bei XXXLutz alleine nicht mehr weiterkommen. In diesem Beitrag zeige ich Ihnen, was Sie hier unternehmen können und wann die Kosten hierfür von XXXLutz zu tragen sind.
Keine Reaktion auf Reklamationen
Bei den mir bekannten Reklamationen und Beschwerden geht es häufig darum, dass auf eine Reklamation schlicht keine oder nur eine sehr verzögerte Antwort von XXXLutz erfolgt. Die Kund:innen haben das Gefühl, allein nicht weiterkommen.
Anwaltliche Schreiben zeigen Wirkung
Die gute Nachricht: Meine bisherige Erfahrung mit diesem Unternehmen ist, dass anwaltliche Schreiben zügiger bearbeitet werden bzw. jedenfalls eine Antwort erhalten.
Wann die Anwaltskosten von XXXLutz zu tragen sind
In Fällen, in denen XXXLutz Ihnen gegenüber in Verzug ist, müssen Anwaltskosten aus rechtlichen Gründen nicht von Ihnen, sondern von XXXLutz getragen werden. Verzug liegt beispielsweise vor, wenn XXXLutz nicht auf eine von Ihnen gesetzte Frist reagiert oder wenn Sie nicht innerhalb einer angemessenen Zeitspanne eine Antwort auf Ihre Reklamation erhalten. Liegt Verzug vor, mache ich die Kosten meiner Beauftragung für Sie gegenüber XXXLutz geltend.
Kostenlose Ersteinschätzung
Sollten auch Sie von dieser Problematik betroffen sein, kontaktieren Sie mich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung und schildern mir Ihren Fall. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme (am besten per Email oder dem Kontaktformular hier auf Anwalt.de).
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