Schlecker hat gekündigt, was nun?

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Macht die Erhebung einer Kündigungsschutzklage Sinn? 10.000 Schlecker - Frauen erhalten heute ihre Kündigung. Die Firma ist in der Insolvenz und das angedachte Modell mit der Beschäftigungsgesellschaft ist gescheitert.

Macht eine Kündigungsschutzklage bei einer insolventen Firma überhaupt Sinn?

In diesem Falle kann man sagen, JA! Denn es ist vermutlich genügend Masse vorhanden, damit jede Betroffene etwas abbekommt.

Was anderes wäre es, wenn von vorneherein feststünde, dass es nichts zu verteilen gibt.

Vorliegend ist ja bekannt, dass es durchaus Filialen gibt, welche lukrativ sind und weitergeführt werden könnten. Eine Klage macht in derartigen Fällen auch deshalb Sinn, weil es möglicherweise doch noch einen Investor gibt, welcher an der Fortführung der Gesellschaft interessiert ist.

Die Mitarbeiter von Schlecker waren ja zu keiner Zeit besonders bevorteilt,- um das einmal vorsichtig auszudrücken.

Warum sollen Sie jetzt, da sie eh nichts mehr zu verlieren haben, klein bei geben. Weitere Infos über www.DieOnlineKanzlei.de

Rechtsanwalt Borth


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