Schmerzensgeld bei Geburtsfehlern

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Wenn bei der Geburt Fehler passieren, kann dies Familien oft an ihre Belastungsgrenze bringen. Die direkte psychische Belastung ist enorm, da Eltern und Angehörige mit den unmittelbaren Auswirkungen und den Sorgen um die Gesundheit ihres Kindes konfrontiert sind. Diese emotionalen Belastungen können lange Zeit anhalten und erfordern oft professionelle Unterstützung, um sie zu bewältigen.

Darüber hinaus können die gesundheitlichen und finanziellen Auswirkungen von Geburtsschäden oft noch nicht vollständig abgesehen werden. Dies führt in einer bereits schwierigen Zeit zu zusätzlicher Überforderung, da Familien nicht nur mit der Rehabilitation und der Pflege des betroffenen Kindes, sondern auch mit erheblichen medizinischen Kosten und möglicherweise langfristigen finanziellen Belastungen konfrontiert werden können. Die Unsicherheit über die zukünftigen Bedürfnisse und Ausgaben für die Versorgung des Kindes kann zu erheblichem Stress führen.

In solchen Fällen ist es wichtig, dass betroffene Familien Unterstützung und Beratung erhalten, sowohl auf psychologischer als auch auf rechtlicher Ebene.

Im Laufe der Jahre gab es mehrere rechtliche Fälle, bei denen ärztliche Fehler während der Entbindung schwerwiegende Hirnschäden bei Kindern verursacht haben. Hier sind einige dieser Fälle und die zugehörigen Gerichtsentscheidungen:

  1. LG Freiburg, 2007, Az. 5 O 10/05 - 250.000 €

    • Kind erleidet Hirnschäden aufgrund ärztlicher Fehler bei der Entbindung.
  2. LG München I, 2005, Az. 9 O 6741/98 - 350.000 € + monatliche Schmerzensgeldrente in Höhe von 500 €

    • Eine Hebamme verabreicht ein Medikament, auf das das Kind allergisch ist, was zu schwersten und dauerhaften Geburtsschäden führt.
  3. OLG Rostock, 2021, Az. 5 U 119/13 - 300.000 €

    • Hebamme unterlässt die Vorlagenkontrolle trotz Blutungen bei der Schwangeren, was zu einem Hirnschaden des Kindes führt.
  4. OLG Oldenburg, 2019, Az. 5 U 108/18 - 500.000 €

    • Verwechslung des Herzschlags von Mutter und ungeborenem Kind führt zu Sauerstoffmangel und schwerem Hirnschaden beim Kind.
  5. OLG Hamm, 2018, Az. 3 U 63/15 - 400.000 €

    • Gynäkologe behandelt ein pathologisches CTG fehlerhaft, was zu einer Verzögerung von 45 Minuten bei der Entbindung und einer schweren Hirnschädigung des Kindes führt.
  6. OLG Hamm, 2017, Az. 26 U 88/16 - 250.000 €

    • Eine verspätet durchgeführte Sectio aufgrund mehrerer Behandlungsfehler führt bei einem Säugling zu schweren hypoxischen Hirnschäden.
  7. OLG Hamm, 2015, Az. 26 U 108/13 - 300.000 €

    • Aufgrund einer verspäteten Einleitung einer Notsectio kam es zu einem Sauerstoffmangel bei einem Baby während der Geburt.
  8. OLG Koblenz, 2009, Az. 5 U 1212/07 - 350.000 € + 500 € für die Mutter

    • Ein zu spät eingeleiteter Notkaiserschnitt führt zu einer Hirnschädigung des Kindes mit schwerer geistiger und körperlicher Behinderung.

In diesen Fällen haben die Gerichte Schmerzensgeldzahlungen angeordnet, um die schweren Folgen der ärztlichen Fehler für die betroffenen Kinder und ihre Familien zu kompensieren. Die Höhe der Schmerzensgeldzahlungen variiert je nach den Umständen und dem Ausmaß der erlittenen Schäden.

Foto(s): www.kanzlei-steinwachs.de


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