Schmerzensgeld für Angehörige von Vergewaltigungsopfern

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Das Landgericht Bonn hat in seiner Entscheidung (3 O 334/06) den Eltern von zwei Missbrauchsopfern ein Schmerzensgeldanspruch zugesprochen und bildet damit einen wichtigen Präzedenzfall. Im konkreten Fall wurden zwei Mädchen von einem Familienfreund sexuell missbraucht. Die Taten reichten von unangemessenen Berührungen im Genitalbereich bis hin zur Ausführung von Oralverkehr. Das Landgericht Bonn verurteilte den Täter nicht nur zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren, sondern sprach den Opfern und ihren Eltern auch Schmerzensgeld und Schadensersatz zu.

Für den Vater, der unter schweren Depressionen, ausgelöst durch die traumatischen Ereignisse und den damit verbundenen Verlust seines Arbeitsplatzes litt, sprach das Gericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 € zu.

Die Mutter, die infolge des Missbrauchs ihrer Töchter einen Schock erlitt und unter posttraumatischen Stresssymptomen wie Angstzuständen und Panikattacken litt, wurde mit einem Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 € entschädigt.

Dieses Urteil unterstreicht die Erweiterung der juristischen Perspektive auf die indirekten Folgen traumatischer Erlebnisse und setzt ein wichtiges Signal für die Rechte von Opfern und deren Angehörigen. Es betont zudem, dass die Auswirkungen schwerwiegender Straftaten wie des sexuellen Missbrauchs weit über die unmittelbaren physischen und psychischen Schäden hinausgehen. Es anerkennt die tiefe psychische Belastung und das Trauma, das die Familienmitglieder der Opfer erfahren, und bietet eine rechtliche Grundlage für deren Entschädigung.

Als Anwältin möchte ich betonen, dass dieses Urteil eine wichtige Ressource für Betroffene und deren Familien darstellt. Es ermutigt dazu, Rechtsansprüche geltend zu machen und unterstreicht die Bedeutung eines umfassenden juristischen Beistands in solchen Fällen. Für betroffene Familien, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, bietet dieses Urteil nicht nur Hoffnung auf Anerkennung und Gerechtigkeit, sondern auch auf finanzielle Entschädigung für das erlittene Leid.

Um Betroffenen und ihren Familien bei der Orientierung zu helfen, habe ich eine Schmerzensgeldtabelle entwickelt, die eine Übersicht über relevante Präzedenzfälle und die möglichen Entschädigungssummen bietet. Diese Tabelle soll als Wegweiser dienen und aufzeigen, dass das Rechtssystem bereit ist, die vielschichtigen Auswirkungen von Verbrechen auf das Leben der Opfer und ihrer Angehörigen anzuerkennen. Zur Tabelle klicken Sie bitte hier!

Dieses Urteil ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer gerechteren Behandlung von Missbrauchsopfern und ihren Familien im deutschen Rechtssystem. Es verdeutlicht, dass juristische Wege existieren, um sowohl direkte als auch indirekte Folgen traumatischer Ereignisse anzuerkennen und zu entschädigen. Ich stehe bereit, Betroffenen und ihren Familien mit fachkundigem Rat zur Seite zu stehen, um ihnen zu helfen, ihren Weg durch die juristischen Herausforderungen zu navigieren und die Anerkennung und Entschädigung zu erlangen, die sie verdienen. Sie können mich gerne jederzeit kontaktieren! Ich kooperiere mit Hilfsorganisationen, die auch finanzielle Unterstützung zur Geltendmachung der Ansprüche anbieten.



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