Schmerzensgeld im Mandat

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Schmerzensgeld ist ein Bereich des Zivilrechts, der sich mit der monetären Kompensation für immaterielle Schäden befasst, welche durch physische oder psychische Verletzungen entstanden sind. Aus anwaltlicher Perspektive ist es ein komplexes Rechtsgebiet, das sowohl für Opfer als auch für Schädiger von großer Bedeutung ist. In diesem Zusammenhang sollen einige Aspekte des Schmerzensgeldes im deutschen Rechtssystem beleuchtet werden, um ein vertiefendes Verständnis für dessen Relevanz und Umsetzung zu vermitteln.

Zunächst ist es von Bedeutung, den Begriff "Schmerzensgeld" juristisch korrekt einzuordnen. Gemäß § 253 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dient Schmerzensgeld als eine Art finanzieller Ausgleich für Schäden, die nicht vermögensrechtlicher Natur sind. Dabei kann es sich um physische Leiden, Traumata oder sonstige Beeinträchtigungen der Lebensqualität handeln. Während materielle Schäden – wie Sachschäden oder Verdienstausfälle – relativ leicht in Geld bemessen werden können, ist die Bewertung immaterieller Schäden komplexer und unterliegt einer Reihe von Kriterien.

Für die Ermittlung der Höhe des Schmerzensgeldes werden in Deutschland verschiedene Faktoren berücksichtigt, darunter die Schwere der Verletzung, die Dauer der Genesung und die Auswirkungen der Verletzung auf die Lebensführung des Betroffenen. Auch psychische Schäden werden in die Bewertung einbezogen. Dabei spielen Urteile vergleichbarer Fälle (sogenannte "Schmerzensgeldtabellen") eine bedeutende Rolle, um eine gerechte Entschädigung zu erreichen. Es sei anzumerken, dass die Höhe des Schmerzensgeldes in Deutschland im internationalen Vergleich eher moderat ist.

Aus anwaltlicher Perspektive ist es unerlässlich, eine präzise und umfassende Dokumentation aller relevanten Aspekte vorzunehmen, um die Ansprüche des Mandanten bestmöglich durchsetzen zu können. Dies beinhaltet ärztliche Atteste, Zeugenaussagen und weitere Belege, die den entstandenen Schaden detailliert darlegen. Auch der Einbezug von Sachverständigen kann in bestimmten Fällen angezeigt sein. Auf diese Weise wird versucht, dem immateriellen Schaden eine konkrete, in Geld quantifizierbare Dimension zu geben.

Darüber hinaus ist es Aufgabe des Anwalts, den juristischen Kontext zu bewerten und den Mandanten über mögliche rechtliche Risiken und Chancen aufzuklären. Dies schließt auch die Beurteilung ein, ob eine außergerichtliche Einigung sinnvoller erscheint als ein Gerichtsverfahren. Die Komplexität dieses Rechtsgebiets erfordert daher sowohl fachliche Expertise als auch taktisches Geschick.

In der Praxis ist es von immenser Bedeutung, zeitnah einen kompetenten Anwalt einzuschalten, da viele Schmerzensgeldansprüche Verjährungsfristen unterliegen. Zudem können Verfahren in dieser Rechtsmaterie oft langwierig sein, was zusätzliche psychische Belastungen für die Betroffenen bedeuten kann.

Schmerzensgeld stellt demnach ein facettenreiches und kompliziertes Rechtsgebiet dar, das eine präzise, interdisziplinäre und individuell abgestimmte Herangehensweise erfordert. Es spiegelt den ethischen und juristischen Grundsatz wider, dass individuelles Leid, soweit es möglich ist, ausgeglichen werden soll – ein Grundsatz, der die zentrale Bedeutung dieses Rechtsinstituts im Rahmen der zivilrechtlichen Rechtsprechung unterstreicht.

Wie in kaum einem anderen Mandat entscheidet über den Erfolg letztlich die vertrauensvolle und zielführend abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant. In unserer Kanzlei betreut Sie zum Thema Schmerzensgeld der in diesem Bereich promovierte Kollege Dr. Ulrich. 



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