Schock für Apotheken: AvP Deutschland GmbH ist insolvent

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Mit der Insolvenzantragstellung der AvP Deutschland GmbH sehen sich zahlreiche Apotheken enormen Verlusten, vor allem für den Abrechnungsmonat August 2020, ausgesetzt. Über das Vermögen der AvP Deutschland GmbH wurde mit Beschluss des Amtsgerichts (Insolvenzgericht) Düsseldorf am 16.09.2020 das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet und Herr Dr. Hoos (White &Case) zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Wegen der im Raum stehenden strafrechtlichen Vorwürfe gegen Organe und Mitarbeiter der AvP ist es wohl nicht zu einem Eigenverwaltungsverfahren gekommen.

Apotheken, die zur Abrechnung sowie zum Einzug der Forderung die Dienstleistungen der AvP Deutschland GmbH in Anspruch nehmen, sollten sich schnellstmöglich rechtlich beraten lassen, um Schäden zu minimieren und die Fortführung ihres Betriebes nicht zu gefährden.

Die jeweiligen Verträge mit den Apotheken sind zum Teil unterschiedlich ausgestaltet. Zum Teil sehen die vertraglichen Vereinbarungen ein „einheitliches Fremdgeldkonto" für alle Kunden vor. Zudem sollen weitere Verträge geschlossen worden sein, in denen für jeden einzelnen Kunden ein sogenanntes „Treuhandkonto" eingerichtet wurde. Ob diese Konten tatsächlich eingerichtet wurden ist zum derzeitigen Zeitpunkt fraglich. Die AvP Deutschland GmbH sowie der Insolvenzverwalter informierten in einem Schreiben vom 22.09.2020 wie folgt:: „Weiter möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir derzeit gründlich prüfen, ob die sich auf den Geschäftskonten der AvP Deutschland GmbH befindlichen Guthaben Bestandteil einer Insolvenzmasse sind oder ob an diesen Aussonderungsrechte zugunsten der Apotheken bestehen." (Fettdruck durch den Autor dieses Beitrages).

Aus Sicht der Apotheken gilt es nunmehr zu verhindern, dass die Guthaben der Geschäftskonten Bestandteil der Insolvenzmasse sind. Sollten die Guthaben tatsächlich der Insolvenzmasse zustehen, müssten die Apotheken ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden, was erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich wäre. In diesem Falle wären die Apotheken auf eine Quote im Insolvenzverfahren beschränkt. Dies gilt es nun aktiv zu verhindern.

Apotheken sollten nicht nur ihre Verträge mit der AvP Deutschland GmbH kündigen, sondern sich darüber hinaus auch rechtlich beraten lassen, um Aussonderungsrechte wirksam geltend zu machen und weitere Verluste zu verhindern. Auch der Widerruf der Abtretung sollte schnellstmöglich rechtswirksam erklärt werden. Ob darüber hinaus weitergehende Schadenersatzansprüche beispielsweise gegen Dritte bestehen, ist ebenfalls zu prüfen.

Die Insolvenz der AvP Deutschland GmbH könnte aber auch zu einer wirtschaftlichen Schieflage bei zahlreichen Apotheken führen, weshalb ebenfalls geprüft werden sollte, ob eine Sanierung erforderlich ist.

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