Schufa Holding AG löscht Negativeintrag der Santander Consumer Bank AG

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Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin konnte einem Betroffenen aus Wuppertal erfolgreich bei der Löschung seines Schufa Negativeintrages helfen. Zuvor versuchte der Betroffene es bereits eigenständig eine Löschung zu erzielen, jedoch ohne langwierigen Erfolg.

Widerrufener Darlehensvertrag führt zu Schufa Eintrag

Der Betroffene aus Wuppertal hatte bei der Santander Consumer Bank AG einen Darlehensvertrag über 4.000 Euro abgeschlossen. Diesen widerrief er fristgerecht Ende Juli 2020. Nach dem Widerruf erfolgten keine Zahlungen.

Mit Schreiben vom 05.11.2021 erhielt der Wuppertaler daraufhin eine Kündigung von der Santander. Taggleich wurde ein negativer Schufa-Eintrag von der Santander Consumer Bank über 643 Euro vorgenommen.

Als der Betroffene von dem Negativeintrag erfuhr bestritt er umgehend die Forderung und forderte die Santander zum Widerruf des Eintrages auf. Zudem wandte er sich an die Schufa Holding AG selbst, um den Negativeintrag zur Löschung zu bringen.

Eintrag zunächst erfolgreich gelöscht

Der Betroffene schaffte es zunächst tatsächlich alleine, eine Löschung des Eintrags durch die Schufa Holding AG zu erzielen. Dies wurde dem Betroffenen mit Schreiben vom 11.05.2022 durch die Schufa bestätigt.

Das Glück wahrte jedoch nicht lange auf der Seite des Betroffenen. Bereits 1 ½ Monate später entschloss sich die Schufa Holding AG dazu, den Negativeintrag wieder in ihren Datenbestand aufzunehmen.

Der Betroffene sah daher keine andere Möglichkeit, als seine Angelegenheit an einen Rechtsanwalt zu übergeben.  

Wie konnte letztendlich doch noch eine Löschung erzielt werden?

Der für den Wuppertaler tätig gewordene Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann aus der Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälte mbB, kontaktierte im Folgenden die Schufa Holding AG sowie die Santander Consumer Bank AG, um diese zum Widerruf des Eintrages aufzufordern. Rechtlich begründete er den Anspruch auf Widerruf damit, dass der Betroffene keinerlei Kenntnis über die bestehende Forderung hatte, zumal er keine Mahnungen erhalten hatte. Zudem waren die Kündigungsvoraussetzungen nicht gegeben, da mein ein wirksam widerrufenes Darlehen nicht kündigen kann. Dieses hatte sich nämlich mit dem rechtzeitig erklärten Widerruf in ein Rückabwicklungsschuldverhältnis umgewandelt.

Erfreulicherweise teilte die Schufa Holding AG nach dem Tätigwerden der Kanzlei AdvoAdvice bereits ca. 3 Wochen später mit, dass der Eintrag erneut gelöscht wurde.

Die Santander Consumer Bank schaffte es bis heute nicht zu dem Anspruchsschreibens von Rechtsanwalt Dr. Tintemann Stellung zu beziehen. Auch eine Aufforderung zur Kostenübernahme bliebt seitens der Santander Consumer Bank bisher unbeantwortet.

Erfolg kommt nicht von ungefähr

Der vorliegende Fall zeigt einmal mehr, dass es sich bei Problemen mit Negativen Schufa Einträgen lohnt, einen Experten im Bereich Schufa- und Datenschutzrecht einzuschalten.

Der Betroffene kam hier ohne professionelle Hilfe nicht weiter und entschied sich daher richtig, als er sich an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin wandte.

Hartnäckigkeit und eine kompetente Vertretung in Sachen Schufa und Datenschutz zahlen sich oftmals aus.

Nutzen Sie daher die Chance, sich an das Expertenteam der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin zu wenden, das schon vielfach Negativeinträge zur Löschung bringen und vielen Betroffenen schnell helfen konnte. Nutzen Sie hierzu unsere Telefonnummer 030 921 000 40 oder schicken Sie uns eine Email an info@advoadvice.de. Gerne können Sie auch direkt über Anwalt.de Kontakt zu Ihren Anwälten und Schufa-Experten Dr. Raphael Rohrmoser und Dr. Sven Tintemann aufzunehmen. 

Hilfreiche Tipps zum Datenschutz und zum Schufa-Recht finden Sie unter https://advoadvice.de/themen/schufa-und-datenschutz oder in unserem Blog unter https://advoadvice.de/blog.

Weitere Informationen über den Autor des Artikels finden Sie auch unter https://tintemann.de.

Foto(s): AdvoAdvice

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