Schuldanerkenntnis in Bosnien und Herzegowina

  • 1 Minuten Lesezeit

Mit der Annahme der Schuld wird die Verjährungsfrist aufgehoben und beginnt wieder von vorne und dauert wie vom Gesetz vorgesehen, abhängig von der Art der Verpflichtung, aber höchstens zehn Jahre.

Das Gesetz schreibt nicht vor, welche Elemente das Schuldanerkenntnis enthalten muss, aber es ist notwendig, dass sie klar, präzise und verständlich formuliert sind, damit es kein Dilemma gibt, auf welche Schuld es bezogen ist, insofern es durch eine Aussage des Schuldners passiert, oder es passiert direkt mittels einer Rückzahlung, Zinszahlung oder mittels eines Wechsels.

Das Schuldanerkenntnis muss schriftlich festgehalten werden und es muss eine reale Form haben. Das Gesetz hat nicht explizit vorgeschrieben, dass die Aussage des Schuldners in Schriftform vorliegen muss, aber es ist notwendig, dass diese besteht, um später als Nachweis vorgelegt werden zu können.

Insofern mehrere Schuldner existieren, können die Verjährungsfristen einzeln für jeden von ihnen laufen. Jeder von ihnen kann unter anderen Bedingungen und mit verschiedenen Abweichungen eine andere Verjährungsfrist haben, wenn die Verjährungsfrist einen Schuldner abgelaufen ist, läuft die Frist für alle anderen Schuldner weiter, aber der Schuldner dessen Frist nicht verjährt ist und der seine Pflichten erfüllen musste, hat das Recht von den anderen Mitschuldnern dessen Verpflichtungen verjährt sind zu fordern, dass ihm alle Schuldner seinen Teil der Verpflichtung erstatten. Ebenfalls sollte erwähnt werden, dass der Verzicht auf die Verjährung keine Wirkung für die anderen Schuldner hat.

Dem Gläubiger ist es gestattet, die Erfüllung des verjährten Anspruchs einzufordern – egal ob gerichtlich oder außergerichtlich –, aber der Schuldner ist nicht verpflichtet, diesen auszugleichen, weil diese eine sog. Naturalobligation darstellt, die nicht eingeklagt werden kann und sie ist nach der Verjährungsfrist nicht mehr gesetzlich geschützt. Das schließt die freiwillige Erfüllung der Forderungen von Seite des Schuldners aber nicht aus.

Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Beiträge zum Thema