Schuldenfrei durch Privatinsolvenz – auch in Deutschland schon in einem Jahr möglich

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„In Deutschland werden Schulden durch eine Insolvenz erst nach fünf Jahren erlassen“. Diese häufig zu lesende Aussage ist falsch (!).

Unternehmen werden in Deutschland durch ein Insolvenzverfahren in weniger als einem Jahr saniert. Und auch Privatpersonen, wie zum Beispiel ehemalige Selbstständige aber auch jeder Verbraucher, haben die Möglichkeit, in einem Jahr schuldenfrei zu sein. Möglich macht dies der sogenannte Insolvenzplan. Mit diesem Instrument kann eine Entschuldung binnen weniger Monate erreicht werden. Die im Gesetz vorgesehenen Fristen von sechs, fünf bzw. drei Jahren müssen nicht abgewartet werden.

Der Insolvenzplan wird mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder in den ersten Monaten nach der Eröffnung vorgelegt. Er sieht vor, dass die Gläubiger eine Sofortzahlung erhalten und mit Rechtskraft des Plans auf alle weiteren Forderungen verzichten. Im Prinzip ist es ein Vergleich, der auch gegen den Willen einzelner Gläubiger umgesetzt werden kann. Erforderlich ist, dass der Schuldner die Gläubiger durch den Insolvenzplan besserstellt, als diese stünden, wenn das Insolvenzverfahren ganz normal über fünf Jahre geführt würde. Besserstellen meint, dass die Gläubiger mehr Geld bekommen.

Der Insolvenzplan bietet sich insbesondere dann an, wenn der Schuldner aus dem Familien- oder Freundeskreis Geld erhalten kann – nötigenfalls durch ein neues Darlehen – und dieses Geld zur Befriedigung der Gläubiger im Plan einsetzt. Denn dieser Geldbetrag steht den Gläubigern im Normalfall nicht zur Verfügung; ihnen haftet nur das Vermögen des Schuldners, nicht auch das der Familienmitglieder.

Wenn der Schuldner keine Aussicht auf eine Arbeit hat oder klar ist, dass er nicht so viel verdienen wird, dass er wesentlich über dem Pfändungsfreibetrag liegt, reichen schon kleine Beträge aus, um einen Insolvenzplan zu ermöglichen. Der Pfändungsfreibetrag ist vergleichsweise hoch, etwa bei einer Alleinverdienerehe mit zwei Kindern.

Die rechtlichen und tatsächlichen Details sind – wie so vieles in Deutschland – sehr kompliziert und es gibt viele Fallstricke. Wer die kurzfristige Entschuldung mittels Insolvenzplan umsetzen möchte, sollte in jedem Fall die Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen lesen Sie auch bei Stahlschmidt/Hiebert, Privatinsolvenz in Frage und Antwort, 2. Aufl. 2015, Verlag C.H. Beck – ISBN 978-3-406-673207 



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