Schulplatzklagen und Wiederholungen 10. Klasse erfolgreich vor Schulbeginn 2019 durchgeführt

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In der diesjährigen Schulplatzanmeldesaison gab es wieder eine Vielzahl von Eltern, die für ihre Kinder nicht den gewünschten – und aus diesseitiger Sicht berechtigten – Schulplatz an ihren Wunschschulen erhalten hatten.

Viele davon wendeten sich an die Fachanwaltskanzlei Schuback, die ständig im hohen Maße seit vielen Jahren im Schulrecht speziell ausgerichtet tätig ist, mit Bitte um Hilfe und Unterstützung.

Es wurden daher wie jedes Jahr hier auch dieses Jahr zahlreiche Schulplatzverfahren geführt.

Auch in diesem Jahr waren die Verfahren der diesjährigen Schulplatzklagesaison erfolgreich, viele schon vor Beginn der Schulferien, die restlichen Mitte/Ende Juli, und die Gründe waren in diesem Jahr unterschiedlich, die für die Familien letztendlich mit erfolgreich erwirktem Schulplatz geführt werden konnten.

So waren dabei z. B. Kinder, die sonderpädagogischen Förderbedarf hatten, und für die Regelschule u. a. ein gutes Gymnasium wünschten, da die Leistungen der Kinder an sich kognitiv gut waren. Diese zunächst von der Schulbehörde abgelehnten Wechsel wurden erfolgreich geführt. In einem Fall konnte dabei auch eines der führenden Gymnasien Hamburgs in kurzer Zeit erwirkt werden. Hier wurden in solchen Fällen rasche Anerkenntnisse der Schulbehörde im gerichtlichen Verfahren erwirkt.

In anderen Fällen waren u. a. Gründe, etwa, dass eigentlich vorhandene und von der Kanzlei nachgewiesene weitere freie Plätze nicht zugewiesen wurden, was dann im Frühsommer ebenfalls zügig erwirkt wurde.

Bei wiederum anderen waren die nachgewiesenen Bedarfe an altsprachlicher Ausbildung relevant und führten dort auch zur erfolgreichen Durchsetzung eines Platzes an einem entsprechenden führenden Gymnasium.

Andere Kinder hatten wiederum mithilfe der Kanzlei etwa im gerichtlichen Eilverfahren nachgewiesen, dass die zugewiesene gebundene Ganztagsschule vorliegend für das Kind nicht zumutbar war, weil die sonstige weitere persönliche Ausbildung des Kindes, in dem Fall eine musikalische aus einer Musikerfamilie, dann abgebrochen würde. Da die Fachanwältin Schuback ebenfalls eine klassische musikalische Instrumentalausbildung hat neben ihrem Beruf und zudem in der Musikbranche aktiv ist, konnte insoweit auch ein sehr substantiierter Vortrag zu den Erfordernissen in diesem Bereich direkt geführt werden durch Kenntnis der Branche Musik und den Anforderungen an musikalische Ausbildungen, die nur außerhalb der Schule möglich sind.

In solchen und anderen Fällen wurden dann Einigungen mit der Schulbehörde im gerichtlichen Eilverfahren erzielt.

So ist dann auch ein weiteres Verfahren erfolgreich binnen weniger Tage im gerichtlichen Eilverfahren gerade abgeschlossen worden, bei dem der – berechtigte – Antrag der Familie auf Wiederholung der 10. Klasse abgelehnt wurde und die sehr klaren Gründe nicht akzeptiert wurden. 

Es konnte nachgewiesen werden, dass durch krankheitsbedingte Fehlzeiten des Kindes im für die maßgebliche Rechtsverordnung relevanten Zeitraum, bei zugleich jedoch auch nachgewiesenen hohen kognitiven Fähigkeiten des Kindes, hier nur die Wiederholung der 10. Klasse erfolgen kann und zu beanspruchen ist, da das Kind die Fähigkeit und berechtigte objektive Prognose für den Erwerb des Abiturs haben kann und damit nicht abgeschult werden darf zur berufsvorbereitenden 11. Klasse, um dann mit nur einfachem Schulabschluss am Berufsmarkt vorstellig zu werden. Die von der Kanzlei Schuback aufgezeigte begründete positive Erwartungsprognose wurde vom Verwaltungsgericht bestätigt, was für den Maßstab eines Eilverfahrens ausreichend ist.

Hier wurde ein Beschluss des Verwaltungsgerichts erreicht, mit dem die Wiederholung der 10. Klasse angeordnet wurde.

Rechtsanwältin und

Fachanwältin Iris Schuback aus Hamburg


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