Schulplatzklageverfahren 2018/19: Wunschschulen noch mehr umkämpft als bislang

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In diesem Schuljahr 2018/19 wird voraussichtlich noch mehr Andrang auf gute Schulplätze für die Einschulung in den Grundschulen und noch mehr für die weiterführenden Schulen ab der 5. Jahrgangsstufe als bereits ohnehin schon in den zurückliegenden Jahren entstehen. Einerseits sind die Schülerzahlen durch gestiegene Geburtszahlen stark gestiegen, andererseits haben katholische Schulen in Hamburg laut Presseberichterstattung geschlossen, was zu einem sehr erhöhten Andrang auf die staatlichen Schulen in diesem Jahr erstmalig zusätzlich führen wird. Mit den Schulplatzbescheiden ist in wenigen Wochen zu rechnen.

Es ist sinnvoll, frühzeitig fachanwaltliche Rechtsberatung einzuholen, falls man eine Ablehnung der Wunschschule erwartet oder vermutet. Je früher die Erfolgsaussichten geprüft werden und ein geeignetes Vorgehen entworfen wird, desto höher können die Chancen sein.

Alle Eltern erhalten nun entweder den Zuweisungsbescheid über ihre Wunschschule in diesen Wochen oder aber eine Ablehnung und Zuweisung zu einer anderen Schule.

Ab diesem Zeitpunkt läuft eine kurze Widerspruchsfrist. Kurze Zeit später muss der gerichtliche Antrag eingeleitet werden. Es ist zweckmäßig, den Widerspruch von Beginn an zielführend anhand der Rechtsprechung zum betreffenden Fall individuell zu begründen und fehlgehende Argumente von Eltern von vornherein zu vermeiden, die oftmals lediglich subjektiv als unangenehm empfundene Begleiterscheinungen sind, z. B. unter anderem häufig ein erschwertes, ohnehin hoch unerwünschtes „Elterntaxi“ am Morgen.

Die Kanzlei Rechtsanwältin Iris Schuback hat bereits jetzt schon im Februar mehrere Beratungen zu diesjährigen Schulplatzwiderspruchsverfahren und -klagen geführt.

Wenn Hilfe für die Prüfung und Durchsetzung des gewünschten, aber abgelehnten Schulplatzes gewünscht ist, ist es ratsam, sich möglichst frühzeitig beraten zu lassen, um an den Verfahren und den Möglichkeiten und Chancen teilnehmen zu können, zumal nur eine gewisse Anzahl an Schulplatzklagen in der Auslastung machbar ist, da diese hier jeweils hoch individuell und umfassend bearbeitet werden. Wenden Sie sich gern für die Terminvereinbarung zu einem ersten Beratungsgespräch an das Sekretariat der Kanzlei.

Rechtsanwältin und

Fachanwältin für Verwaltungsrecht 

Iris Schuback


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