​Schulplatzverfahren Hamburg 2024/25 starten nun in der Vorbereitung - Anmeldeverfahren laufen in ​Kürze aus

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Mit dem Jahresbeginn startet in der Fachanwalts-Kanzlei der Rechtsanwältin Schuback in Hamburg wieder der Beginn der der kommenden Schulplatzklagekampagne eines jedes Schuljahres. 

Auch in diesem Jahr 2024 werden im Frühjahr, vor der Einschulungssaison 2024/25 für die einzuschulenden Erstklässler sowie die Fünftklässler für die weiterführenden Schulen, nach Versendung der Schulplatzbescheide in wenigen Wochen, die entsprechenden Widerspruchsverfahren und gerichtlichen Eilverfahren für diejenigen Familien eingeleitet, die nicht ihren Schulwunsch erhalten hatten. 

Dabei sind besonders für die einzuschulenden Fünftklässler die zugewiesenen Schulen stets von Bedeutung, denn dort, wo man einmal eingeschult wurde, wird man im Regelfall bis zum Schulabschluss auch bleiben (von engen Ausnahmen abgesehen wie durch Umzüge bedingt oder bei unabweisbaren Gründen für einen späteren Schulwechsel). 

Es kommt daher der Schulplatzwahl der Eltern Bedeutung  zu. 

Der Schulbeginn ist in diesem Jahr der 3. September 2024. 

Die Schulplatzanmeldungen umfassen in den Anmeldebögen die Möglichkeit, eine, oder auch bis zu drei, Schulen anzugeben als Wunschschulen im jeweiligen regionalen Einzugsgebiet.

Dabei ist es keineswegs Pflicht, auch Ersatzwünsche mit zwei oder drei Schulen anzugeben, wie oftmals von den Schulen suggeriert wird und wie es sogar anhand einer Internetrecherche der Rechtsanwältin Schuback sogar mitunter von Gymnasien als Fehlinformation auf ihrer Website behaupten, dass angeblich 3 Schulen genannt werden müssen. Dies ist nur eine Möglichkeit, und eine "Soll"-Regelung im Gesetz, bis zu 3 Wunschschulen zu benennen, jedoch nicht verpflichtend. Dies kann oftmals für viele Familien durchaus Sinn machen, jedoch nicht automatisch in jedem Fall. 

Es sollte daher im Regelfall über diese Frage von Eltern eine Entscheidung getroffen werden, welche Schule angewählt werden soll, und ob Zweit- oder Drittwünsche mit angewählt werden sollen, denn je nach regionalem Einzugsgebiet spricht dafür mitunter Pro und Contra.

Die Schulplatzanmeldungen laufen in den weiterführenden Schulen in diesem Jahr vom 5. bis 9. Februar 2024.  Der Januar ist damit die Zeit für die Eltern, sich mit der Wahl der gewünschten regionalen Schule oder mehreren Schulen, zu beschäftigen. 

Stand des Rechtstipps: 3. Januar 2024

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Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht Iris Schuback aus Hamburg


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