Schwanger nach Kündigung

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Ihnen wurde gekündigt und nach Erhalt der Kündigung erfahren Sie, dass Sie schwanger sind und es womöglich bereits zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung waren? Im Folgenden möchte ich Ihnen erklären was nun zu tun ist.


1. Zeitpunkt des Beginns der Schwangerschaft berechnen


Haben Sie nach Erhalt der Kündigung festgestellt, dass Sie schwanger sind, müssen Sie den Schwangerschaftsbeginn berechnen. Hier hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass von dem errechneten voraussichtlichen Entbindungstermin 280 Tage zurückzurechnen ist. Kommen Sie nach der Berechnung zu dem Ergebnis, dass die Schwangerschaft bereits vor Ausspruch der Kündigung bestand, müssen Sie dies Ihrem Arbeitgeber mitteilen.


2. Mitteilung Arbeitgeber


Wenn Sie die Schwangerschaft bemerken müssen Sie innerhalb von zwei Wochen Ihren Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen. Kann diese Frist unverschuldet nicht eingehalten werden, weil Sie zum Beispiel erst später Kenntnis von der Schwangerschaft erlangt haben, dann muss die Mitteilung „unverzüglich“ erfolgen.


3. „unverzüglich“


„Unverzüglich“ bedeutet juristisch „ohne schuldhaftes Zögern“. Das wiederum meint, dass man nicht sofort nach Kenntniserlangung bei dem Arbeitgeber anrufen und Bescheid geben muss, sondern dass man sich informieren und beratschlagen kann. 5 Tage wurden von einem Arbeitsgericht noch als „unverzüglich“ angesehen.


4. Arbeitsgericht


Sofern der Arbeitgeber den besonderen Kündigungsschutz nicht anerkennt und die Kündigung nicht zurücknimmt, müssen Sie Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben. Da eine Schwangerschaft grundsätzlich einen absoluten Unwirksamkeitsgrund für die arbeitgeberseitige Kündigung darstellt, stehen die Chancen gut, dass Sie den Prozess gewinnen bzw. schnelle eine Einigung mit Ihrem Arbeitgeber erzielen.


Wenn Sie einen Rechtsstreit vermeiden wollen, empfehle ich Ihnen frühzeitig anwaltliche Unterstützung hinzuzuziehen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man schnell eine für beide Seiten gute Lösung herbeiführen kann.


5. Zusammenfassung


Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und danach erfahren, dass Sie schwanger sind und es zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Schwangerschaft rechnerisch schon waren, teilen Sie die Schwangerschaft innerhalb von zwei Wochen Ihrem Arbeitgeber mit. Wenn die Frist bereits verstrichen ist, holen Sie die Mitteilung schnell nach. Verzichten Sie nicht auf Ihren Kündigungsschutz.


Möglich ist es auch, dass Sie erst von der Schwangerschaft erfahren, obwohl Sie bereits seit mehreren Wochen nicht mehr für den Arbeitgeber arbeiten. Selbst dann ist es noch nicht zu spät, wenn Sie rechnerisch bereits bei Ausspruch der Kündigung schwanger waren.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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